Verlängerung/Verschlimmerung (Antragstellung / Widerspruch)

Rosa @, Berlin, Wednesday, 08.08.2007, 13:26 (vor 6132 Tagen)

Hallo, liebe Benutzer dieser Seite,

ich selbst bin Vertrauensfrau, kann mir persönlich aber keine direkte Auskunft geben. Für Hilfe wäre ich dankbar. Hier mein Fall:
Auf Grund einer Schwerbehinderung kann ich im nächsten Jahr mit 60 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. AG hat mih bereits darauf angesprochen und will mir entsprechenden Ausgleich zu meiner Renten mit 65 zahlen (was ich nicht glaube). Mein Ausweis ist ausgestellt bis Sept. 09. Ich möchte einen Antrag auf Verlängerung stellen, da ich sonst schlechte Karten bei Verhandlungen mit AG habe. Gleichzeitig habe ich aber auch die Möglichkeit, einen Verschlimmerungsantrag zwecks Rückenprobleme in Form von Bandscheibenvorfall und
Verengung des Spinalkanals zu beantragen. War 2000 9 Monate krankgeschrieben wegen Vorfall HWS und 06/07 5 Monate wegen Vorfall LWS.
Kann mir jemand helben> Sonst kann ich immer anderen gute Ratschläge geben.
Gruß
Rosa

Verlängerung/Verschlimmerung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 08.08.2007, 14:16 (vor 6132 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa, was möchtest du denn wissen>
Kann keine Frage aus deinem Text erkennen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Verlängerung/Verschlimmerung

hackenberger, Wednesday, 08.08.2007, 14:55 (vor 6132 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

Peter hat ja schon darauf hingewiesen, was ist Dein Anliegen, sind Deine Fragen>

Hier einfach einmal einigen Aussagen. Der Ausweis hat deklaratorische Funktion (Ausnahme bei der Steuer), entscheidend ist der Feststellungsbescheid. Ohne Schwb-Ausweis müsste man immer den Feststellungsbescheid und einen Ausweis (Pers-Ausweis) vorlegen. Ist der also nicht befristet und ist nicht davon auszugehen, dass bei der anerkannten Schwerbehinderung, also den hier zu Grunde liegende gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Besserung eintreten kann, wird der Schwerbehindertenausweis verlängert.

Sofern weitere bisher nicht anerkannte gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wovon man lt. deinen Angaben ausgehen kann, ist es immer angeraten auch diese als Gründe für eine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen. Hier sollte man dann ggf. darauf achten, dass der Antrag auf die Anerkennung bisher nicht anerkannter Behinderungen beschränkt wird. Dieses auf alle Fälle immer dann, wenn die zuerkannten GdB für die bisher anerkannten Gründe heute negativer bewertet werden.

Wegen dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben und den sich hier ergebenen möglichen Folgen, sollte man sich auf alle Fälle beraten lassen. Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund z.B. oder aber auch VdK.

Zusagen des AG auf alle Fälle immer in schriftlicher Form und gerichtsfest geben lassen. Auch hier ist eine fachliche Beratung sinnvoll. Hier kann ggf. die Gewerkschaft beraten.

Verlängerung/Verschlimmerung

Ede vom Bayerwald, Thursday, 09.08.2007, 08:03 (vor 6131 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa
» Auf Grund einer Schwerbehinderung kann ich im nächsten Jahr mit 60 Jahren
» ohne Abschlag in Rente gehen. AG hat mih bereits darauf angesprochen und
» will mir entsprechenden Ausgleich zu meiner Renten mit 65 zahlen (was ich
» nicht glaube).

Wozu einen Ausgleich zahlen, wenn du sowieso keine Rentenabschläge hinnehmen muss , wenn du mit 60 in Rente gehst>>
Willst du länger arbeiten um die Rente bis zum Beginn mit 65 noch zu erhöhen>
Denke, dass da nach Rentenformel fast nix mehr dazu kommen würde, lohnt sich also nicht, im finanziellen zumindest!


» Mein Ausweis ist ausgestellt bis Sept. 09. Ich möchte einen
» Antrag auf Verlängerung stellen, da ich sonst schlechte Karten bei
» Verhandlungen mit AG habe.

Sorry, wenn du heute ohne "Bewährung" in Folge eines Krebsfalles oder ähnlicher Konstellation einen Ausweis hast und anerkannt bist, wird dir der Ausweis nicht entzogen werden! Also warum Antrag auf Verlängerung> Was hat das mit dem AG zu tun und mit den Verhandlungen um Abfindung wenn du mit ungekürzter Rente 5 JAhre früher in Rente gehen darfst als der normale deutsche Mitbürger>>>>>>>>

versteh ich nicht.

Natürlich solltest du dir deinen Schwerbehindertenstatus / bzw. die Anerkennung des selben erhalten, so lange du Behinderungen hast. D.h. also auch wenn du das goldene Alter von 120 JAhren erreichen solltest. Du zahlst in Zukunft Steuern auf deine Rente und SB ergibt Steuerfreibetrag und je nach Behinderung auch die Fahrtmöglichkeiten usw. Wenn du behindert bist, bist du ja damit schon belastet genug.


» Gleichzeitig habe ich aber auch die Möglichkeit, einen
» Verschlimmerungsantrag zwecks Rückenprobleme in Form von
» Bandscheibenvorfall und Verengung des Spinalkanals zu beantragen.
» War 2000 9 Monate krankgeschrieben wegen Vorfall HWS und 06/07 5 Monate
» wegen Vorfall LWS.

Da du die Schmerzen und Behinderungen nicht steuern kannst, solltest du dir natürlich deinen Status erhalten und bei echter Verschlimmerung auch entsprechenden Antrag stellen.
Prüfs erst ab, ob die Anhaltspunkte heute noch das gleiche hergeben, wie zu der Zeit, als du deine Anerkennung bekommen hast, damit du nicht aufeinmal mit einem GdB von 40 da stehst, kurz bevor du in die Rente gehn willst.
Sb mußt du sein wenn du in die den Schwerbehinderten vorbehaltene Rente gehen willst , die vor dem 65 Lebensjahr beginnt!!
Am ersten Tag darnach benötigst du die ANerkennung nicht mehr für den Rentenbeginn!!!
Aber wie gesagt prüfe, ob du nach Anhaltspunkten in deinem Stand bezüglich "alter" Behinderungen bleibst, oder ob du bei Änderungsantrag herausfallen könntest. Wichtig ist, dass die Gesamtbewertung mit den "neuen" Behinderungen mindestens wieder einen Gesamt-GdB von mindestens 50 ergeben muss.

Gruß
Ede

Verlängerung/Verschlimmerung

Sauder Manfred @, Saarlouis, Thursday, 09.08.2007, 16:32 (vor 6131 Tagen) @ Rosa

Hallo Liebe Rosa,
du hast den Persilschein für die Rente mit 60 Jahren in der Tasche. Also warum gerade jetzt einen Verschlimmerungsantrag stellen.Ich bin selbst Schwerbehindertenvertrauensperson und Versicherungsältester der DRV Saarland.
Wenn Kollegen kurz vor der Rente bei mich kommen, wie in deinem Anliegen, rate ich generell ab, vor Rentenbeginn einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Den muß er dann selbst auf seine Kappe nehmen.Nachdem der Rentenbescheid wirksam geworden ist, kann man in Ruhe einen Verschlimmerungsantrag angehen.

Verlängerung/Verschlimmerung

Roida, Ingo, Hamburg, Thursday, 09.08.2007, 16:43 (vor 6131 Tagen) @ Sauder Manfred

Liebe Rosa,
nur zur Klarstellung: Ein Verschlimmerungsantrag kann ja -wenn es ganz dumm läuft- auch dazu führen, dass der GdB gesenkt wird. Das meinte Manfred sicherlich mit "auf die eigene Kappe nehmen".+

Viele Grüße aus Hamburg!
Ingo

Verlängerung/Verschlimmerung

Roida, ingo, Hamburg, Thursday, 09.08.2007, 16:50 (vor 6131 Tagen) @ Roida, Ingo

sorry, hab ich nicht gesehen, dass Ihr das oben schon gesagt habt mit der Herabsetzung des GdBs.
mea maxima culpa (meine Schuld!)
War wirklich keine "Besserwisserei"

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