Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen

Karsten Bohlmann @, Friday, 15.10.2004, 11:19 (vor 7144 Tagen)

Ich hoffe mir kann geholfen werden> Ich bin seid dem
20.07.2004 Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten
der BGW ,gleichzeitig Vertrauensperson in der
Hauptverwaltung ,die BGW hat noch 10
Bezirksverwaltungen wo auch Schwerbehinderte arbeiten
bin ich auch für diese zuständig >es gibt noch 4
Vertauensleute in 4 Bezirkverwaltung,zählen die
gleichgestellten Mitarbeiter auch zu den
Schwerbehinderten Mitarbeitern wenn es um eine
Freistellung des Hauptvertrauensmann der
Schwerbehinderten geht> Vielen Dank im vorraus
Karsten Bohlmann

Re: Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen

hackenberger, Friday, 15.10.2004, 11:55 (vor 7144 Tagen) @ Karsten Bohlmann

Hallo Karsten,

die Freistellung geht aber stets an die
Vertrauensperson, also nicht an die
Hauptvertrauensperson, wenn diese nicht örtl. Aufgaben
wahrnimmt. Hier wäre dann ggf. eine besondere Regelung
mit dem AG erforderlich. Die Hauptvertrauensperson hat
aber auf Grund ihrer Aufgaben so viele
Termine/Aufgaben zu erledigen, dass eine Freistellung
faktisch gegeben ist/wird.

Bernhard

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