Volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 22.08.2007, 10:34 (vor 6102 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Kollegin hat eine befristete volle Erwerbsminderungsrente für 1 Jahr erhalten und darf 350 € dazuverdienen. Kann dies auch beim derzeitigen Arbeitgeber erfolgen> Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist das ja möglich, aber bei der vollen ist mir das bisher noch nicht bekannt, theoretisch aber möglich>! Eine Verpflichtung des Arbeitgebers wird aber vermutlich nicht da sein>! Vielleicht weiß einer der Forumsbesucher eine Antwort darauf> Ansonsten muß ich mich doch noch an den VdK wenden.
Gruß A.

Volle Erwerbsminderungsrente

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 22.08.2007, 15:00 (vor 6102 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

Also nach dem was isch weiß, darf der AN natürlich beim alten AG einen neuen 350€ Job annehmen.

Ob das geschickt ist, ist eine andere Frage.
Alte Kollegen, alter Neid, alte Vorurteile, alte Vorlieben und Seilschaften.

Da werden schnell Leute fragen, wie sie auch in Rente gehen können und dazu verdienen. Eventuell mehr Geld für weniger Arbeit.

>>Und ausserdem beweißt solch ein FAll ja dann, dass man es schon immer wußte, dass diese Person ja nur zu faul war wirklich zu arbeiten usw.<<;-)

Wenn der AG mit macht, kann der AN jederzeit im alten Btrieb weiter einen 350-Job abliefern. Spricht meines Wissens nichts aus dem Gesetz dagegen.

Eine gesetzliche Pflicht gibt es wohl nicht, auch nicht bei den Teilzeitrenten!!

Kluges Händchen und viel Weisheit wünscht

Ede vB

Volle Erwerbsminderungsrente

Wolfgang H., Wednesday, 22.08.2007, 15:38 (vor 6102 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

bitte nicht so schwarz malen! Es soll vorkommen, dass Kollegen sich verstehen, und nichts gegen so einen Nebenverdienst haben.:-|
Vielleicht sind die ja froh, wenn sie eine Mini-Unterstützung bekommen.
Generell ist es dem Rentenversicherungsträger egal, wo der Nebenverdienst her kommt.

Volle Erwerbsminderungsrente

Ede vom Bayerwald, Thursday, 23.08.2007, 07:55 (vor 6101 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,

DAs war nur ein Punkt, den man unbedingt vorher selber abprüfen sollte. Man kennt ja sich und die Kollegen!!!;-)

Hier in der Gegend ist das eine (leider !!!) Tatsachenbeschreibung:-(. Hier ist extrem viel Neid und Eifersucht unter den Mitarbeitern. Und hier im Großraum ist mir kein Betrieb bekannt, wo so etwaas von den Chef's gewünscht wäre.

Gut ich kenn natürlich nicht alle Betriebe (Gott sei Dank!!) und ich hoffe, dass es einige gibt, wo so etwas möglich ist.

Aber im Zuge der ganzen technokratisierung als angebliche globalisierende Notwendigkeit zählt hier der Mensch nichts mehr mit den ganzen damit zusammenhängenden Folgen für das Betriebsklima.

Hier ist sogar im öffentlichen Dienst genau so ein Fall gewesen und der Betrieb war nicht bereit, genau aus den im letzten Posting geschrieben Gründen solch einem "eigenen" Zeitrentner einen Job zu geben, obwohl dieser Mensch es dringend benötigt hätte. Und bis dato immer als echt guter Mitarbeiter galt (bei den Chefs!und den Kollegen!!), zumindest in der nach außen hin gezeigten Meinung:-( .

Mein Trost ist, wenn ich das hier in der Gegend sehe, dass es auch noch andere Regionen in Deutschland gibt, wo es nicht so neidig und eifersüchtig zugeht, wie hier:-D .

Nix für ungut:flower:

Gruß Ede vB

Volle Erwerbsminderungsrente

micha, Rheinland/Pfalz, Thursday, 23.08.2007, 14:23 (vor 6101 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo zusammen,
das hier ist ja interessant. Aber weiß denn jemand ob ein AN der in der aktiven Freistellungsphase der Altersteilzeit ist, bei seinem "alten" Dienstherrn auf 400.-€ Basis wieder arbeiten darf>
Sorry, hat zwar nichts mit der Erwerbsminderungrente zu tun aber ich hab gerade so einen Fall hier.

--
Gruß Micha

Volle Erwerbsminderungsrente

Wolfgang H., Thursday, 23.08.2007, 15:21 (vor 6101 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

in der aktiven Phase arbeitet er ja sowieso. In der passiven macht es eigentlich keinen Sinn.
Wenn das doch so gewünscht sein sollte, tangiert das ja nur die zwei Vertragspartner; es sei denn, es fließen von irgendwo her Zuschüsse. Dann dürfte es m.E. nicht gehen.

Volle Erwerbsminderungsrente

Ede vom Bayerwald, Thursday, 23.08.2007, 15:44 (vor 6101 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

Schau doch mal bei den Veröffentlichungen (Publikationenliste) des BundesArbeitsministeriums, ob da nicht Rentenversicherungshefte veröffentlicht sind (KOSTENLOS!), die dir da weiterhelfen.

Also meines Wissens nach darf einer, der eine vorzeitige Rente bezieht, -das sind alle, die vor erreichen der Regelarbeitsgrenze (derzeit noch SB 63, normalo 65)eine Rente bekommen- maximal 320 € dazu verdienen!

Dazuverdienstgrenze soll allerdings angeblich immer auf dem Rentenbescheid vermerkt sein. Kenn ich nicht, da ich noch keinen gesehn habe und selber zu jung bin, Leider "Träne verdrück":lookaround: :-D

Gruß Ede vB

Volle Erwerbsminderungsrente

Wolfgang H., Thursday, 23.08.2007, 15:58 (vor 6100 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

Du verwechselst da was. Altersteilzeit hat nichts mit vorgezogener Altersrente zu tun. Das sind 2 Paar Stiefel. ;-)

Volle Erwerbsminderungsrente

Ede vom Bayerwald, Friday, 24.08.2007, 07:12 (vor 6100 Tagen) @ Wolfgang H.

» Hallo Ede,
»
» Du verwechselst da was. Altersteilzeit hat nichts mit vorgezogener
» Altersrente zu tun. Das sind 2 Paar Stiefel. ;-)

Ist schon richtig, das das zwei Namen sind,
aber die Zuverdienstmöglichkeiten sind recht einheitlich gestaltet (oder waren es zumindest bis vor kurzem noch!).
Wir hatten da mal einen, der die SBV'en Bayerns aufgeklärt hat und der hat nun mal (allerdings schon 2 oder 3 Jahre her- und das IST lang bei der Rentenregelung heut zu tage) erklärt, dass die Zuverdienstgrenzen im Grunde erst fallen, wenn man seine Regelaltersgrenze erreicht hat.
Vorher sei man ab einer Grenze und das war seiner Aussage nach meist die 320€/400€-Job Grenze, bei Mehrverdienst immer Verpflichtet in die Rentenversicherung ein zu zahlen (Sog. Solidaritätsgründe). Und das würde regelmässig dann eine Kürzung der Rente mit sich bringen.

Und weil das kaum einer wüßte, würde er uns besonders darauf hinweisen, damit wir unseren Kollegen das sagen könnten, um sie vor diesen Fallen zu schützen.

Mal abgesehen davon was der uns da erzählt hat (Vertreter DRV oder Vorgängerorganisation).

Was schadet es, wenn man eine Frage mehr stellt> Dumme Fragen gibt es nicht, nur die falschen oder zu wenige Fragen, weil man meint alle gestellt zu haben.

Wichtig ist, dass dieser Übergang ins dritte Leben (Nach Rentenbeginn) ohne Probleme über die Bühne geht.

Ede vB

Volle Erwerbsminderungsrente

hackenberger, Friday, 24.08.2007, 08:44 (vor 6100 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

ich habe es immer so gehalten bzw. den Fragesteller folgenden Rat gegeben:

Bei Rentenfragen wendet euch doch bitte an die Rentenberater der Rentenversicherer. Denn dort gibt es die hierfür ausgebildeten Fachleute.

Es geht schließlich um euere Zukunft, euer zukünftiges Einkommen.

Hier eine ggf. eine falsche Antwort zu geben, sei es auch noch so gut gemeint, kann erhebliche Folgen für die Leistungsempfänger haben.

Ggf. können sich hier Hilfesuchende auch an den VdK wenden, der berät hier seine Mitglieder auch entsprechend.

Es geht hier ja dann möglicher weise auch noch um Fragen wie: Was wird alles als Zuverdienest/ anzurechnendes Einkommen gezählt> Darf es einmalig überschritten werden usw.

Dieses alles sind auch keine Themen des SGB IX und auch nicht des BPersVG/BetrVG. Es kann, bzw. es geht hier dann letztlich auch um Haftungsfragen gehen, falls sich ein Schaden für den Betroffenen ergibt.

Was wir asl SchwbV hier noch leisten können, ist zum einen den Kontakt zu den Fachleuten herzustellen und ggf. die Koll. zu/bei Gesprächen mit den Fachleuten zu begleiten. So habe ich es auch immer gehalten. Die Koll. haben dieses Handeln so verstanden und akzeptiert, denn es ging um ihre Zukunft.

Beratung in Rentenangelegenheiten: Kontaktdaten und Ansprechpartner

Wolfgang E., Friday, 24.08.2007, 12:32 (vor 6100 Tagen) @ hackenberger

» Bei Rentenfragen wendet euch doch bitte an die Rentenberater der Rentenversicherer. Denn dort gibt es die hierfür ausgebildeten Fachleute.

Da kann ich Bernhard nur zustimmen. Das Rentenrecht gehört grundsätzlich nicht zu den Beratungsaufgaben der SBV. Dafür gibt es u.a. ehrenamtliche „Versichertenälteste“ in Euerer Nähe, die hierfür regelmäßig geschult werden, und den "Bürgerservice" der einzelnen Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung mit kostenfreiem "Servicetelefon" oder "Bürgertelefon" bzw. eMail-Formular.

Die SBV ist allerdings insoweit gefordert, ggf. Kontakte zu den Fachleuten für Rentenfragen bzw. die speziellen Bürgertelefone zu vermitteln. Das halte ich für notwendig und regelmäßig auch für ausreichend. Und dazu gehört ein gut sortiertes Telefonverzeichnis der Deutschen Rentenversicherung, der "Gemeinsamen Servicestellen" der Reha-Träger bzw. der Hotline des Bundessozialministeriums zur Rente.

Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung bietet zu Fragen rund um das Rentenrecht auch Vorträge in den Betrieben an, beispielsweise auch zur Rehabilitation oder etwa zur Altersrente für schwerbehinderte Arbeitnehmer auf Schwerbehindertenversammlungen.

Volle Erwerbsminderungsrente

SBV1, Friday, 24.08.2007, 18:05 (vor 6099 Tagen) @ Apanatshi

Hallo A.,

ich habe mich bei der Deutschen Rentenversicherung nach meiner persönlichen Hinzuverdienstgrenze erkündigt, wenn mir eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen würde.
(Steht auch im Bescheid der DRV über den Stand der Rente)

Bei der DRV sagte man mir, dass der AG nicht verpflichtet sei, den Teil-/Voll-EU-Rentner/in während des Bezuges von EU-Rente mit Hinzuverdienst zu beschäftigen, da es sich um eine ruhendes Arbeitsverhältnis handeln würde.

Es ist also eine Verhandlungssache mit dem AG, ob er einem Hinzuverdienst zustimmt. Egal, ob Teilweise oder volle EU-Rente.

--
Liebe Grüße
SBV1

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