Schwerbehindertenvertreterin und Elternzeit

Dana Weinhage @, Thursday, 21.10.2004, 15:44 (vor 7138 Tagen)

Ich bin in unserer Klinik die Vertrauensperson der
schwerbehinderten Mitarbeiter. Im März nächsten Jahres
werde ich in Mutterschutz gehen und anschließend ein
Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen.

Rutscht dann mein erster Stellvertreter automatisch
nach> Muss ich mein Amt für diese Zeit niederlegen>
Kann ich nach der Elternzeit als Vorsitzende bis zur
nächsten Wahl weitermachen, oder ist die Stellung für
mich verloren gegangen>

Liebe Grüße, Dana

Re: Schwerbehindertenvertreterin und Elternzeit

hackenberger, Thursday, 21.10.2004, 21:36 (vor 7138 Tagen) @ Dana Weinhage

Hallo Dana,

alle Deine Fragen kann ich einfach nur mit JA
beantworten. Dein 1. StellvertreterIn rutsch für die
Zeit Deiner Abwesenheit nach. Dein Mandat besteht
weiter (er ruht quasi) und nach Deiner Rückkehr bist
Du wieder voll im Mandat.

Bernhard

PS: Viel Spaß beim Mutter werden/sein. :-))

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