Diabetes (Fragen zu einer Behinderung)

Roida, ingo, Hamburg, Monday, 27.08.2007, 12:15 (vor 6101 Tagen)

Hallo leibe SBVerInnen,
ich habe mich heute mal mit der Rechtsabteilung des Versorgungsamtes Hamburg unterhalten, um zu fragen, ob die das Urteil aus Düsseldorf nun anerkennen oder nicht. (mehr als 2 injektionen = GdB 50) Der MA sagte mir: Ich weiss schon, das ist auch wenig bekannt, aber das urteil ist noch nicht rechtskräftig und es sieht auch nicht so aus, als wenn das Urteil so durchkommt. Er bezweifelt das energisch und meint, dass das LSG diese Urteil mit Sicherheit kassieren wird.
Andererseits, falls das urteil bestätigt wird, dann werden die von sich aus alle Diabetiker anschreiben und (quasi automatisch) umstellen auf GdB 50.

Ich habe nunr absolut keinen Hinweis darauf gefunden, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sein soll. Kann das jemand bestätigen>
Viele Grüße aus Hamburg!
Ingo Roida

Diabetes

hackenberger, Monday, 27.08.2007, 13:06 (vor 6101 Tagen) @ Roida, ingo

Hallo Ingo,

es gibt zwei Möglichkeiten hier weiter zu kommen. Entweder mal googlen ob man was findet oder aber bei zuständigen Sozialgericht anfragen. Es ist hier aber immer notwenig das Aktenzeichen zu wissen.

Man kann sich ggf. auch das Urteil beim zuständigen Sozialgericht gegen eine Gebühr anfordern.

Diabetes

Roida, Ingo, Hamburg, Monday, 27.08.2007, 13:48 (vor 6101 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
ich hatte schon gegoogelt und habe das nicht gefunden, aber inzwischen habe ich diese Info: Es IST rechtskräftig. Da hat sich offenbar der Mitarbeiter von der Rechtsabteilung -den ich kenne und sehr schätze- geirrt.
Mal sehen ,was die jetzt sagen...

Diabetes

Heinz SBV, Monday, 27.08.2007, 14:07 (vor 6101 Tagen) @ Roida, ingo

Hallo Ingo,

nach meiner Recherche ist das Urteil des LSG NRW L 7SB 39/05 Vorinstanz SG Köln S 12 SB 76/04 rechtskräftig.

Siehe nachfolgenden Link:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php>modul=esgb&id=59721&s0=Diabetes&s1=&s2=&words=&sensitive=

Falls der Link nicht direkt zum Ziel führt, bitte über die Suchfunktionen Entscheidungen gehen. (LSG NRW, Entscheidungen, Suchstichwort Diabetes
(Eine Alternative habe ich soeben noch probiert: den Link aufrufen, falls nur die Startseite erscheint, zurückgehen und den link erneut aufrufen.)

Siehe aber auch das Urteil selber unten (Gründe, die Revision zuzulassen, liegen nicht vor)
http://vsbinfo.de/content/view/398/13

Herzliche Grüße

Heinz:flower:

Diabetes

Roida, Ingo, Hamburg, Monday, 27.08.2007, 17:34 (vor 6101 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo Heinz,
danke für die Infos. Danach ist es ja wohl so, dass Diabetes allein einen GdB von 40 nicht übersteigt. So hat es mir auch der MA vom VA zuletzt gesagt: Das Urteil ist natürlich rechtEskräftig, entfaltet aber keine präjudizierende Wirkung auf andere Fälle. Es bleibt dabei, dass die Anhaltspunkte maßgebend sind.
Insofern eine Frage an Hans-Peter Semmler: Sollte das urteil dann nicht lieber entfernt werden> Mich hat es auch ins Schleudern gebracht. Aber unter dem Strich kann niemand etwas mit diesem Urteilsspruch anfangen, also niemand sich darauf berufen. (Oder ein Vermerk, wie das Urteil in der Praxis zu sehen ist)

Viele Grüße aus HH
Ingo Roida

Diabetes

hackenberger, Monday, 27.08.2007, 17:56 (vor 6101 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo Ingo Roida,

das Urteil hat schon seine Berechtigung. Es ist einmal wieder nur wie so oft. Viele lesen immer "nur" den Pressetext (Urteilskurzmeldung) und leider nicht das gesamte Urteil.:-(

Der Gesamt-GdB von 50 hier wurde ja nicht "nur" wegen Diabetes gewährt. Bei Urteilen bitte immer alles lesen, es muss immer der Gesamtumstand betrachtet/bewerte werden. Ganz besonders wenn man hieraus Rückschlüsse auf andere Rechtsprobleme oder rechtliche Sachverhalte ziehen möchte. Wichtig ist auch immer ob es sich um ein Einzelfallurteil oder ein Grundsatzurteil handelt.

Diabetes

Roida, Ingo, Hamburg, Tuesday, 28.08.2007, 09:58 (vor 6100 Tagen) @ hackenberger

Bernhard Hackenberger, das ist ja gerade der Grund dafür, dass ich anregte, das Urteil zu entfernen. Die Überschrift suggeriert, dass es einen GdB von 50 allein des Diabetes wegen geben könnte. Das ist eben auf keinen Fall so, der GdB wurde auch aufgraund anderer Erkrankungen gewährt.

Hier in diesem Forum lesen auch viele, die sich nicht so auskennen. Und genau weil das für diese Leser irreführend ist (Ich wurde ja von Schwerbehinderten auf dieses Urteil angesproche, die das Urteil hier m Board gesehen haben) bin ich der Meinung, dass dort ein extra Hinweis hingehört oder das Urteil entfernt wird.

Findest Du nciht, dass es irreführend ist, "Diabetiker - 50 GdB" zu schreiben, wenn der GdB doch ausdrücklich NICHT für Diabetes (allein) gewährt wird> Dann könnte man ja auch noch "Diabetiker - 100 GdB" hinzufügen. Es gibt bestimmt ein urteil, wo ein Diabetiker aufgrund eines Augenleidens einen GdB von 100 erhält. Aber für den Diabetes werden bei beiden (nach dem Urteil) max 40 GdB berücksichtigt.

Diabetes

hackenberger, Tuesday, 28.08.2007, 10:46 (vor 6100 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo Ingo,

wenn wir so denken, können wir sehr viele Urteile nicht mehr einfach verlinken oder einstellen. Wir können "nur" darauf hinweisen, bitte Urteile doch genau zu lesen und/oder fachliche Unterstützung hinzuzuziehen. Gerade von SchwbV sollte das genaie lesen oder die Unterstützung besonders beachtet werden, da sie ja andere beraten.

Diabetes

Heinz SBV, Tuesday, 09.09.2008, 08:16 (vor 5722 Tagen) @ Roida, ingo

Hier noch ein interessantes aktuelles Urteil!

BSG - B 9/9a SB 10/06 R - Urteil vom 24. April 2008

Die Vorgaben der AHP zur Bewertung des GdB des Diabetes mellitus entsprechen nicht dem herrschenden Kenntnisstand der sozialmedizinischen Wissenschaft. Bei der GdB-Bewertung ist neben der Einstellungsqualität auch der Therapieaufwand zu berücksichtigen, soweit er sich auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft nachteilig auswirkt. Allerdings ist nicht ausschließlich auf die Anzahl der Insulininjektionen pro Tag abzustellen. Zu berücksichtigen ist aber das Ergebnis der therapeutischen Maßnahmen, insbesondere die erreichte Stoffwechsellage. Ist diese bei geringem Therapieaufwand ausgeglichen, ist ein niedriger GdB festzustellen. Mit wachsendem Therapieaufwand und/oder abnehmendem Therapieerfolg - z.B. instabilere Stoffwechsellage - ist der GdB höher einzuschätzen.


Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - GdB-Bewertung - Einstellbarkeit -Therapieaufwand - AHP

[link=http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bsg&Art=en&Datum=2008&nr=10467&pos=21&anz=110]http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bsg&Art=en&Datum=2008&nr=10467&pos=21&anz=110[/link]

Diabetes

Diana, Erfurt, Tuesday, 09.09.2008, 14:33 (vor 5722 Tagen) @ Heinz SBV

ich habe seit 2005 diabetest. den grad der behinderung von 50 habe ich nur durch meine zusätzlich vorhandene migräne erhalten. ansonsten hätte ich scheinbar auch nur 40 grad bekommen, obwohl ich mich mehrmals täglich spritzen muss und schwer einstellbar bin (meiner meinung nach ;) )

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