schulung - abmahnung und nun ermahnung (Seminare / Fortbildung)

tarsim @, Saturday, 01.09.2007, 08:39 (vor 6108 Tagen)

hallo bernhard,

wie schon bei der abmahnungs geschichte, mir vorangekündigt wurde,
habe ich gestern nun eine schriftliche ermahnung von der gl bekommen.
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5821

sie teilen mir mit , das sie wegen gerichtsurteil,die abmahnung aus der personalakte raus nehmen,aber im gleichen atemzug geben sie mir eine schriftliche ermahnung.

sie werfen mir bei der ermahnung vor,das ich mit meinem handeln, meinem pflichten aus dem arbeitsleben verstoßen habe.

das wollte ich hier noch einmal berichten.
gruß
tarsim

schulun - abmahnung und nun ermahnung

hackenberger, Saturday, 01.09.2007, 14:21 (vor 6108 Tagen) @ tarsim

Hallo tarsim,

ich würde den AG bitten das beanstandete Handel zu konkrtisieren, da Du es so nicht zuordnen kannst und somit auch für die Zukunft nicht ändern. Du wärst ja gewillt dein Handeln so anzupassen, dass es mit deinen Pflichten aus dem Arbeitsleben vereinbar ist.

Wenn er dann konkrete Aussagen zum beanstandeten Handel gemacht hat, kannst Du weiteres ggf. überlegen und veranlassen.

Aber bitte den AG sonst stellt er sich möglicher weise auf stur. ;-)

schulung - abmahnung und nun ermahnung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 01.09.2007, 16:02 (vor 6107 Tagen) @ tarsim

Hallo Tarsim

Eine Ermahnung m.E. ist in diesem Fall gleich zu setzen mit der Abmahnung, denn die Ermahnung wird wohl auch wieder ein sogenanntes "Fehlverhalten" beschreiben.
Außerdem ist zu vermuten, dass die Ermahnung auch in der Personalakte landet.

Sprich auf jeden Fall nochmal mit dem RA vom DGB der dich vertreten hat. Dieser wird einschätzen können ob eine erneute Klage gegen die Ermahnung sinnvoll ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

schulung - abmahnung und nun ermahnung

Wolfgang E., Sunday, 02.09.2007, 20:56 (vor 6106 Tagen) @ tarsim

» Wie mir schon bei der Abmahnung vorangekündigt wurde, habe ich gestern nun eine schriftliche Ermahnung von der gl bekommen...

Es kommt hier nicht auf die Bezeichnung des Schriftstücks an, sondern darauf, was drinnen steht (§ 133 BGB). Wenn es inhaltlich eine Abmahnung ist, also insbesondere ein konkretes Verhalten gerügt wird und zusätzlich auf etwaige Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis bei Wiederholung hingewiesen wird, dann ist es als Abmahnung anzusehen, auch wenn es nicht als solche bezeichnet ist.

„Eine Ermahnung muss aus der Personalakte nicht entfernt werden, selbst wenn sich herausstellt, dass die beanstandeten Vertragsverletzungen nicht vorgelegen haben. In einem solchen Fall reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer eine Gegendarstellung in die Personalakte einfügt, da eine Ermahnung im Gegensatz zu einer Abmahnung den Arbeitsvertrag nicht belastet.“
www.steuer-online24.de

"Da die Abmahnung viel weiter in die rechtliche Sphäre der Arbeitnehmer eingreift, als die Ermahnung, ist sie im Gegensatz zur Ermahnung gerichtlich anfechtbar."
www.bewerbungsmappen.de

schulung - abmahnung und nun ermahnung

tarsim @, Monday, 03.09.2007, 19:36 (vor 6105 Tagen) @ Wolfgang E.

ich werde auf jedenfall,
die gl anschreiben das sie,
die ermahnung aus meinem personalakte raus nehmen sollen.
ich bin gespannt,wie sie reargieren werden.
am mittwoch habe ich bei der rechtstelle von igm termin,
sie sind auch der meinung das es raus muß.

schulung - abmahnung und nun ermahnung

tahsin, Thursday, 24.01.2008, 20:15 (vor 5962 Tagen) @ tarsim

ich habe eine gute nachricht:-)
ich habe hier erst von der abmahnung und
danach von ermahnung im gleichen geschichte berichtet(schulung).
nun habe ich letzte woche einen gütetermin gehabt,
der dgb wollte mich in dieser sache nicht vertreten,
weil sie keine chance für mein fall gesehen haben,
sie meinten wir können den fall verlieren,
da eine ermahnung keine arbeitsrechtliche maßnahme
bedeutet.
aber ich wollte es genau wissen und habe privat eine
klage eingereicht.
somit habe ich auch in diese sache recht bekommen
und jetzt wird auch die ermahnung aus meinem personalakte
raus genommen.
ich bin froh das ich eine rechtsschutz mit arbeitsrecht abgeschlossen
habe,sonst hätte ich nicht klagen können.
ich finde es traurig das dgb
mich als interessenvertretung im stich gelassen hat.
gruß
tahsin

schulung - abmahnung und nun ermahnung

Ingo Roida, Friday, 25.01.2008, 08:57 (vor 5962 Tagen) @ tahsin

Hallo Tahsin,
Glückwunsch zu Deinem Erfolg! Und danke, dass Du auch eine Rückmeldung gegeben hast, wie das Ganze jetzt ausging.
Wenn man auch verstehen kann, dass Gewerkschaften keine aussichtslosen Klagen führen wollen, dann fehlt mir doch das Verständnis dafür, dass die Sache von der Gewerkschaft als so aussichtslos angesehen wurde - denn offenbar war sie es ja nicht.
Andererseits: Wer weiß, wie das Urteil ausgesehen hätte, wenn es nicht zu einer Güteverhandlung gekommen wäre...
Aber das alles soll Deinen Erfolg nicht schmälern: Klasse durchgesetzt!
Viele Grüße aus Hamburg!
ingo

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