Gültigkeit ab Antragsdatum?? (Antragstellung / Widerspruch)

BJ, Friday, 07.09.2007, 05:24 (vor 6102 Tagen)

Hallo, wer kann mir helfen>>>
Nach 2 Jahren und 2 Widersprüchen u. einem Gutachten ist jetzt der Grad meiner Behinderung festgestellt worden. Die mir ausgestellten Bescheinigungen(z. B. für die Steuervergünstigung) sollen aber erst ab 2007 unbefristet gültig sein. Gibt es keine Rechtsgrundlage oder ein Gesetz nach dem diese Vergünstigungen rückwirkend ab Antragsdatum zu gewähren wären>>>

Gehe ich jetzt in Widerspruch, geht die Sache nämlich gleich vors Sozialgericht.

Herzlichen Dank für eine Antwort!!!

Gültigkeit ab Antragsdatum??

antje @, Friday, 07.09.2007, 08:41 (vor 6102 Tagen) @ BJ

hallo,
also, wenn bereits 2 widersprüche gelaufen sind, setzt das ganze auch 2 anträge voraus.
generell gilt natürlich feststellung ab antragstag (§69 SGBIX). eine rückwirkende feststellung ist ebenfalls möglich wenn das berechtigte intersse (steuerfreibetrag etc.) nachgewiesen wird. falls sie die feststellung ab dem 1. antrag möchten, müsste die entscheidung von damals falsch gewesen sein, bzw. die behörde hatte nicht alle informationen um anders entscheiden zu können (§44 SGBX). dann kann natürlich ein bescheid nach § 44 SGB X ergehen.

Sollte sich aber erst im rahmen des widerspruchsverfahrens eine verschlimmerung entwickelt haben bzw. nachweisbar sein kann die gültigkeit auch erst ab diesem zeitpunkt festgestellt werden.

mfg

Gültigkeit ab Antragsdatum??

BJ, Friday, 07.09.2007, 17:47 (vor 6101 Tagen) @ antje

Herzlichen Dank für die umgehende Antwort!!!!:-)

RSS-Feed dieser Diskussion