Altersrente ohne Abzüge (Rente / Pension / ATZ)

Ingrid Maria, Friday, 07.09.2007, 16:44 (vor 6086 Tagen)

Ich hatte am 16.11.2000 einen GdB von 50 aufgrund einer Krebserkrankung. Danach einen GdB von 30. Auf gesundheitlichen Gründen ( Spätschäden nach Borellioseinfektion) will ich in den nächsten Tagen in Rente gehnen. Hat es Zweck eine Antrag auf Erhöhung des GdB zu stellen und habe ich dann auch Anspruch auf den Vertrauensschutz> Also ohne Minderung der Rentenbezüge.

Altersrente und Vertrauensschutzregelungen

Wolfgang E., Saturday, 08.09.2007, 15:14 (vor 6085 Tagen) @ Ingrid Maria

» Ich hatte am 16.11.2000 einen GdB von 50. Danach einen GdB von 30. Ich will in Rente gehnen. Hat es Zweck einen Antrag auf Erhöhung des GdB zu stellen und habe ich dann Vertrauensschutz>

Amtliche Auskünfte zum "Vertrauensschutz" bei Altersrenten erteilen alle Träger der
"Deutschen Rentenversicherung" durch ihre im Rentenrecht ausgebildeten Fachkräfte.
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5794#p5813]www.schwbv.de/forum[/link]

Vertrauensschutzregelungen:
"Sind Sie vor dem 17.11.1950 geboren und waren am 16.11.2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht, so genießen Sie Vertrauensschutz. Sie sind von der Anhebung der Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen nicht betroffen. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wie bisher nach Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Rentenabschläge beanspruchen. Die Schwerbehinderung wird in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, der zum Rentenbeginn noch Gültigkeit haben muss.

Sind Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren, waren am 1. Januar 2007 schwerbehindert und haben vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen, dann besteht weiterhin Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist dann auch weiterhin nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit Abschlag möglich."
www.deutsche-rentenversicherung.de

Altersrente ohne Abzüge

hackenberger, Tuesday, 11.09.2007, 22:10 (vor 6081 Tagen) @ Ingrid Maria

Hallo,

Wolfgang E. hat schon auf das Wichtige/Richtige hingewiesen. Bei rentenfragen stets an die Rentenversicherung mit Fragen wenden.

Von mir ganz kurz, ohne Gewaehr:

Den Anspruch des frueheren Rentenbeginn als Schwerbehinderter ohne Abzug, haben nur Schwerbhinderte. Es muss also ein rechtsgueltiger Feststellungsbescheid am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Aus diesem Grunde ist es u.U. von Interesse bei Ablauf des GdB von mind. 50 am Tage des Rentenbeginn gegen diesen Bescheid alle Rechtsmittel auszuschoepfen, also Klage durch alle Instanzen.

Entscheidet das Bundessozialgericht letztlich, nach rentenbeginn, dass der GdB von mind. 50 nicht Bestand hat, so ist dieses dann nicht mehr schaedlich.

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