Sitzungsteilnahme (Umgang mit BR / PR)

Rolandfuerth @, Tuesday, 11.09.2007, 13:15 (vor 6090 Tagen)

Hallo,

wenn sowohl ich (SBV) als auch meine Stellvertreterin an der Teilnahme einer Personalratssitzung verhindert sind: Was passiert, wenn der PR dann Beschlüsse fasst, die - was häufig vorkommt - auch vorher nicht vom Arbeitgeber mit der SBV besprochen wurden>

Wie verhält es sich hier mit der Möglichkeit der Aussetzung der Entscheidung nach § 95 SBG IX> Und wie erfährt die SBV von diesen PR-Beschlüssen und wie sind die dafür geltenden Fristen (also Verständigung der SBV und Beginn deren Aussetzungsfrist) geregelt>

Ich finde dazu unter www.schbv.de/Sitzungsteilnahme nichts.

Danke im Voraus!

Sitzungsteilnahme

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 11.09.2007, 15:32 (vor 6090 Tagen) @ Rolandfuerth

» Hallo,
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» wenn sowohl ich (SBV) als auch meine Stellvertreterin an der Teilnahme
» einer Personalratssitzung verhindert sind: Was passiert, wenn der PR dann
» Beschlüsse fasst, die - was häufig vorkommt - auch vorher nicht vom
» Arbeitgeber mit der SBV besprochen wurden>
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Wieso seid ihr beide verhindert> Habt ihr keine festen Sitzungstage, so dass sich die SBV den Termin freihalten kann/muss> Außerdem müßtet ihr die Tagesordnung doch rechtzeitig, sprich mindestens 3 Tage vorher in die Hand bekommen und daran sehen können, dass es sich ggf. um einen Schwerbehinderten handelt. Den Arbeitgeber dann sofort um Stellungnahme noch vor der Sitzung bitten, bzw. mit dem AN Kontakt aufnehmen, ob die Maßnahme in seinem Interesse ist. Wenn nicht, muß das dem PR mitgeteilt werden.
der Personalrat ist selbstverständlich verpflichtet darauf zu achten, dass die Rechte der Sb eingehalten werden oder auch der Personalrat über die Maßnahmen, die sb betreffen, informiert wird. Wie wir alle wissen, funktioniert das leider in der Realität nicht so. Oft ist der Interessenvertretung, z.B. PR nicht bekannt, dass es sich bei einer personellen Maßnahme auch um einen Schwerbehinderten/Gleichgestellten handelt.

Bei Deinem geschilderten Fall müßte ich gerade selbst nochmal nachlesen, bisher hatten wir das noch nie. Aber ich denke, das Thema ist eher zu finden unter "Fristenwahrung" und im §95. Werde mich selbst nochmal schlau machen. Aber vielleicht weiß das ein Forumsbesucher ja aus dem Stegreif...

Gruß A.

Sitzungsteilnahme

Rolandfuerth ⌂ @, deleted, Tuesday, 11.09.2007, 16:10 (vor 6090 Tagen) @ Apanatshi

»» »
» Wieso seid ihr beide verhindert> Habt ihr keine festen Sitzungstage, so
» dass sich die SBV den Termin freihalten kann/muss> Außerdem müßtet ihr die
» Tagesordnung doch rechtzeitig, sprich mindestens 3 Tage vorher in die Hand
» bekommen und daran sehen können, dass es sich ggf. um einen
» Schwerbehinderten handelt. Den Arbeitgeber dann sofort um Stellungnahme
» noch vor der Sitzung bitten, bzw. mit dem AN Kontakt aufnehmen, ob die
» Maßnahme in seinem Interesse ist.


-> Das geht leider nicht, da Stellvertreter Langzeitkrank und ich demnächst auch längere Zeit abwesend bin und somit weder Einladung noch Tagesorndung durch den PR erhalte.

Vorab danke für die weitere Mühe!

Gruß Roland

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