Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung? (BEM)

Cocobea, Wednesday, 12.09.2007, 18:19 (vor 6099 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir in meiner etwas "verfahrenen" Situation helfen:

Im Grunde ist es ganz einfach. Ich hab seit 2000 einen Job, den ich nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit ausgeführt habe (10,5 Std. verteilt auf 3 Tage). 2006 im Mai bin ich an Brustkrebs erkrankt, habe alle Therapien gemacht und möchte jetzt wieder arbeiten, weil ich mich fit und gesund fühle :-)

Vor 2 Wochen hatte ich mit meinem AG ein Gespräch, was ziemlich konfus seinerseits war und wo er mir auch erst eine Kündigung hingelegt hat. Die habe ich nicht unterschrieben. Aufgrund der im Raum stehenden Kündigung hatte ich direkt nach unserm Gespräch mit meinem Arzt geredet, der mich noch mal für 2 Wo. krank geschrieben hat (bis 16.09.).

2 Tage später machte mir mein AG den Vorschlag, ich könne die am "Empfang" arbeiten - diese Stelle ist sowieso neu zu besetzen.

Hätte ich überhaupt kein Problem mit, denn ich möchte eh gern meine Std. aufstocken und wäre dann bei 20 Std. pro Woche (bin eigentlich dort mal Kundenberaterin gewesen, aber nach der Elternzeit habe ich nur noch interne Abwicklung gemacht). Die Stelle am Empfang ist vielseitig und würde mir auch Spaß machen.

Vom 3.9. bis heute (12.9.) habe ich allerdings schon für meinen AG gearbeitet, weil ich dachte, wir regeln das unkompliziert. Intern hatte er auch meine Kollegen informiert - alles eigentlich sehr unproblematisch.

Nur zögert er eine vertragliche Regelung immer wieder hinaus und ich arbeite seit fast 2 Wochen im "luftleeren Raum".
Mein Vorschlag war, dass er meinen bestehenden Arbeitsvertrag einfach um die neuen Punkte ergänzt: neue Arbeitszeit, neuer Aufgabenbereich und angepasstes Gehalt. Kein Hamburger Modell, keine Wiedereingliederung. Wozu auch> Ich will mehr arbeiten, er braucht ohnehin jemanden am Empfang.

Aber nun hat er heute auf meinen Vorschlag wie folgt reagiert:
Er hat sich scheinbar schlau gemacht bei der Agentur für Arbeit und bei seinem Anwalt. Und er sagt, dass wir das Integrationsamt mit an den Tisch holen müssen. Dann würden wir per Wiedereingliederung meine bisherigen 3 Tage (10,5 Std.) so weiterlaufen lassen - mit meinem neuen Aufgabenbereich am Empfang. Das nennt er das "Formale". Meine restlichen Stunden - denn ich will ja 20 Std. auf Montag bis Donnerstag verteilt - müssten wir dann separat regeln. Ich könnte z.B. eine Rechnung schreiben (wenn ich mich selbständig mache; sein Anwalt meint, evtl. könne ich auch eine Rechnung inkl. MwSt. schreiben, damit ich keine Umsatzsteuer abführen muss...irgendwas von "evtl. auch 400 € Basis" hat er noch gefaselt).
Ach ja, als Begründung, wieso überhaupt mit Integrationsamt, sagte er, dass er andernfalls durch meinen Schwerbehindertenstatus (60%) keine Möglichkeit hätte, die Stelle anders zu besetzen, wenn es aus irgendeinem Grund (Krankheit, Inkompetenz o.a.) nicht klappen würde.

Meine Frage: will er mich nur ver......> Oder ist da irgendwas dran>
Muss ich nicht einer Wiedereingliederung auch zustimmen>
Ich finde es äußerst kompliziert und nicht nachvollziehbar, was er mir da vorschlägt.

Was soll ich tun> Mit dem Freitag läuft meine Krankmeldung ab und ich möchte ungern weiter arbeitsunfähig sein. Zumal auch meine Kranknekasse irgendwann den Hahn zudreht. Ich hatte einfach nur vor, wieder zu arbeiten und war ganz erfreut, dass sogar 20 Std. möglich schienen - und jetzt so was.

Wer kann mir verständliche Infos geben>

Vielen Dank!!

B.

Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 15.09.2007, 12:55 (vor 6097 Tagen) @ Cocobea

Hallo B.

so wie du die Situation schilderst ist sie für mich schwer nachvollziehbar. Ich kann aufgrund der vorliegenden Infos keinen letztendlichen Vorschlag machen ausser, dass du sofort Kontakt mit euerem Betriebsrat bzw. (falls vorhanden) mit der Schwerbehindertenvertretung aufnimmst.
Alles was der AG vorgeschlagen hat kann er nur mit Beteiligung der Interessensvertretung durchführen.
Falls beides in euerem Betrieb nicht vorhanden ist kann man auch direkt beim Integrationsamt nachfragen und ggf. um Hilfe bitten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung?

Cocobea, Monday, 17.09.2007, 18:56 (vor 6094 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank für die Antwort.
Inzwischen hatten wir ein Gespräch mit jemandem vom Integrationsamt. Mein Chef wollte wohl wirklich nur alle Eventualitäten ausschließen und die Sache korrekt abwickeln. Heute war es ein ganz vernünftiges Gespräch, wo einfach klar wurde, dass wir die Modalitäten intern regeln und dann per Ergänzungsvertrag festlegen müssen. Alle Bedenken hinsichtlich meines Schwerbehindertenstatus konnten aus dem Weg geräumt werden.
Die arbeitsrechltiche Seite lässt mein Chef jetzt von einem RA prüfen.
Somit hab ich jetzt eigentlich eine gute Position und arbeite auch so, wie wir's vertraglich neu regeln wollen.

Es brodeln da zur Zeit ein paar andere Dinge, hat aber nichts mit mir zu tun.

Danke!
+ Grüße,

Cocobea

Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung?

Cocobea, Sunday, 23.09.2007, 23:37 (vor 6088 Tagen) @ Cocobea

Hallo,

auch nach 3 Wochen keine Lösung in Sicht und ich weiß nicht, wie ich reagieren soll:
trotz des gemeinsamen Gesprächs mit dem Intergrationsamt hat mein AG wohl ein Problem, mir meinen Arbeitsvertrag zu ändern. Sein Anwalt hat wohl gesagt "auf gar keinen Fall einen Ergänzungsvertrag" wegen der Stelle am Empfang.

Mein AG schlug mir jetzt vor, dass wir den bestehendem Arbeitsvertrag weiterlaufen lassen (3 Tage á 3,5 Std.), ich dann aber trotzdem 20 Std.pro Woche arbeite (4 Tage á 5 Std.). Ich würde dann also mein altes Gehalt (Gleitzone) bekommen und den Rest als Überstunden. Wären jeden Monat 38 Überstunden - ist das überhaupt so zulässig>

Ich habe meinem AG erklärt, dass ich das so nicht möchte, weil ich u.a. will, dass sich meine Arbeitszeit auch im Bruttogehalt widerspiegelt, dass ich außerdem mit 20 Wochen-Std. auch Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerbe usw.

Was er mir das vorschlägt ist doch nicht ok>! Ich hätte nur Nachteile!

Der Mensch vom Integrationsamt hat z.Zt. auch keine Handhabe und versteht nicht, was meinen AG so verunsichert.

Mein AG hat mich die letzten 3 Wochen im Grunde nur ausgenutzt, weil ich bereitwillig den Job gemacht habe. Seine Assistentin ist bereits die 4. Woche krank und da passte es prima... Ärgere mich auch über mich, weil ich so naiv war und jede Menge Vorschuss geleistet habe. Ich habe die letzten 3 Wochen sogar eine 5-Tage-Woche á 6 Std. geleistet, um meinerseits Flexibilität zu zeigen und jetzt steh ich da und er will mich mit meinem popeligen Gehalt aus dem bestehenden Vertrag abspeisen und die Überstd. auch nur mit 'nem Klacks vergüten.

Soll ich jetzt etwa auch zum Anwalt rennen>

Cocobea

Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung?

Ede vom Bayerwald, Monday, 24.09.2007, 08:16 (vor 6088 Tagen) @ Cocobea

Hallo Cocobea,

auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitest du eigentlich> in diesem neuen Job>>

Prüf das mal am besten mit Gewerkschaft oder RA (ohne gleich was dem AG zu sagen und klagen zu wollen!!).

Habe da mal ein Urteil gelesen, dass mit Arbeitsantritt ohne schriftlichen Arbeitssvertrag bei vorgesehener Teilzeit und Zeitvertrag ein Dauerarbeitsvertrag geschloßen ist mit Normalzeit, der auch durch nachträgliche Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag, der das mündlich ausgehandelte enthält nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Also nur mehr die Vollzeit in Teilzeit bei Berücksichtigung der übrigen gesetzlichen Regelungen. Aber der Arbeitsvertrag ist dann durch die fehlende schriftliche Form ein Dauerarbeitsvertrag.

Weiß da allerdings das Urteil/Zitat nicht mehr,da hier bei mir nicht aktuell notwendig. Habe das im Internet gefunden, bin besser gesagt zufällig darüber gestolpert.


Unter Umständen könnte dieses Urteil auch auf deine Situation anwendbar sein.
Lass das doch (wenn finanziell/rechtsschutz/gewerkschaft möglich) schnellstmöglich juristisch prüfen!!

Gruß

Ede vB

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