Bezuschussung bei Einstellung schwerbehinderter Menschen (Einstellung)

Lina, Wednesday, 12.09.2007, 20:13 (vor 6073 Tagen)

Guten Abend, habe eine Frage. Bei Einstellung eines schwerbehinderten Menschen gibt es doch zu Zuschüsse. Von wem gibt es die Zuschüsse und muss dieser Schwerbehinderte vorher arbeitslos gewesen sein> Vielen Dank für euere Antworten. LG Lina

Bezuschussung bei Einstellung schwerbehinderter Menschen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 13.09.2007, 08:28 (vor 6073 Tagen) @ Lina

» Guten Abend, habe eine Frage. Bei Einstellung eines schwerbehinderten
» Menschen gibt es doch zu Zuschüsse. Von wem gibt es die Zuschüsse und muss
» dieser Schwerbehinderte vorher arbeitslos gewesen sein>
Diese Frage kann man ohne genauer Kenntnisse der Situation nicht beantworten.
Aus welcher Rolle heraus fragst du>
Bist du Arbeitnehmer, Arbeitgeber, SchwbV>>>>

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Bezuschussung bei Einstellung schwerbehinderter Menschen

Handwerker II, Tuesday, 18.09.2007, 13:41 (vor 6068 Tagen) @ Lina

Grundsätzlich und Prinzipiell kann es Zuschüsse für verschiedene Parteien geben, ja. Dies hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Bei den Eingliederungszuschüssen (für den AG) zum Beispiel, welcher Träger zuständig ist, welche Vermittlungschancen bestehen etc.
Bei den Bezuschussungen zu den Investivkosten (für den AG) gibt es wiederum andere Faktoren, z.B. ob der Betrieb Abgabepflichtig ist und seine Pflicht erfüllt usw.
Fazit:
Es bedarf immer einer Klärung im Einzelfalle, pauschale Förderungen gibt es nicht und ich sage so, wie es ist: Alles Verhandlungssache!

Gruß

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