sozialanschluß für das telefon (Lektüre / Gesetze)

antje @, Thursday, 20.09.2007, 12:02 (vor 6073 Tagen)

Hallo,

ich weiß, das man bei Merkzeichen RF im Ausweis u.a. einen Sozialanschluß für das Telefon beantragen kann. Dies gilt auch für Behinderte (ohne RF) die ein schwere Sprachstörung und gleichzeitig einen GesamtGdB von mind. 90 haben. Ich hörte mal, dass bei dieser Sprachstörung der EinzelGdB mind. 30 betragen soll.

stimmt das> Wenn ja, wo steht das>

Vielen Dank!

Antje

sozialanschluß für das telefon

BirgitKE, Berlin, Thursday, 20.09.2007, 12:23 (vor 6073 Tagen) @ antje

Hallo Antje,

also ich habe mir mal die AGB der Telekom angeschaut:

"Für blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden, denen
ein Grad der Behinderung von mindestens 90 zuerkannt
wurde, gewährt die Deutsche Telekom innerhalb eines Abrechnungszeitraumes
den Sozialtarif auf die Entgelte für bestimmte
selbst gewählte Verbindungen der Deutschen Telekom."
http://www.t-home.de/dlp/agb/31684.pdf

Weitere gesetzliche Regelungen (ausser die Begründung für Merkzeichen RF) zu Ausnahmen gibt es meines Wissens nach nicht. Aber vielleicht hilft Dir das ja schon weiter.

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

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