MdE oder GdB

Andrea, Monday, 01.11.2004, 12:01 (vor 7119 Tagen)

Hallo,
kürzlich hatte ich das Problem, dass in einer
Gesamtbetriebsvereinbarung der Begriff MdE für GdB
benutzt wurde.
Ich erreichte, dass es nun GdB heißt!
Trotzdem habe ich versucht den genauen Unterschied
herauszubekommen.
Ich war der Meinung, dass MdE nicht das Gleiche wie
GdB ist.
Könnt Ihr mir den Unterschied erklären>
Herzliche Grüße
Andrea

Re: MdE oder GdB

hackenberger, Monday, 01.11.2004, 13:11 (vor 7119 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

MdE bedeutet: Minderung der Erwerbsfähigkeit und
kommt aus dem Rentenrecht. Bei vorliegen eines MdE
wird dieser bei einer Antragstellung auf Anerkennung
einer Schwerbehinderung automatisch als GdB
übernommen. Es erfolgt also in diesem Falle keiner
neuen Feststellung mehr. Es kann aber Sinn machen
hier im Rahmen eines Widerspruches zu versuchen einen
höheren GdB zu erreichen. Denn ggf. wird eine
gesundheitliche Beeinträchtigung wenn es um eine
Rente geht entwas anders (niedriger) eingeschätzt.

Bernhard

Re: MdE oder GdB

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 04.11.2004, 14:44 (vor 7116 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,
genau nachzulesen im SGB IX §69 (2).
Gruß Hans-Peter

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