von 400€ auf vollzeit ohne vertrag (Einstellung)

simone koepp @, dortmund, Thursday, 27.09.2007, 13:12 (vor 6059 Tagen)

ich habe in meiner firma im nov.2005 gestartet als 400 € kraft angefangen hatte zu den zeitpunkt einen 30 std job.dieser 30 std job ist mir im august 06 durch konkurs der firma verloren gegangen. seit diesen zeitpunkt hat sich mein chef angeboten mich auf 40 std hochzusetzen er durfte mich laut gesetz dann nicht als zeitvertrag einstellen nur fest und das wollte er nicht weil ich 50% schwerbehindert bin mache jetzt seit über einen jahr 40 stunden ohne dies vertraglich zu haben weiß einer wann ich dann automatisch eingestellt bin > dne mien eintrittsdatum hat sich von nov2005 auf august 2006 geändert hab ich ein anrecht auf eine schriftliche änderung> vielen dank simone

von 400€ auf vollzeit ohne vertrag

hackenberger, Thursday, 27.09.2007, 22:09 (vor 6058 Tagen) @ simone koepp

Hallo Simone,

hier leigt einiges im argen. Du solltest Dir fachanwaltliche Unterstützung holen.

» seit diesen zeitpunkt
» hat sich mein chef angeboten mich auf 40 std hochzusetzen er durfte mich
» laut gesetz dann nicht als zeitvertrag einstellen nur fest und das wollte
» er nicht weil ich 50% schwerbehindert bin

Diese Aussage ist ein ganz klarer Verstoß gegen das SGB IX/AGG und begründet ggf. Schadenersatz.

Weiter ist das Handel des AG ein verstoß gegen das Nachweisgesetz. Der AG handelt wohl bewust in einigen Dingen nicht so wie die Gesetze es erfordern. Dieses kann zum Nachteil der AN führen.

Sofern Du übergangslos von Teilzeit in Vollzeit gewechselt hast, hätte der alte ArbV entsprechend ergänzt, Zusatz zum ArbV mit der neuen Wochenarbeitszeit und des geänderten Gehaltes, werden müssen.

Ja, Du hast Anspruch auf einen schriftl. Arbeitsvertrag. Du sollest diesen auch einfordern, aber erst nach fachanwaltlicher Beratung, denn hier läuft einiges ganz verkehrt.

Hier wäre z.B. auch einmal gut zu wissen, hat dei AG die angemeldet> Bekommst Du eine Lohn-/Gehaltsabrechung> Siend dort die Abgaben an das Finanzamt, Arbeitslosenversicherung und Krankenkasse aufgeführt>

von 400€ auf vollzeit ohne vertrag

simone koepp @, dortmund, Friday, 28.09.2007, 15:42 (vor 6057 Tagen) @ hackenberger

seit den 1.8.06 bekomme ich jetzt vom ag auch eine lohnabrechnug wo nur drauf steht was an versicherungen bezahlt wird. werde aber nicht wie die anderen arbeitskollegen pauschal bezahlt sondern nach arbeitsstunden jeden monat. in der firma gibt es mit 130 leuten keinen br leider so fehlt dann doch leider der ansprechpartner in solchen sachen. werd aber mal einen fachanwalt einschalten, weiß einer wie teuer mir so ein gespräch dort werden kann>
mit freundlichen grüßen simone

von 400€ auf vollzeit ohne vertrag

hackenberger, Friday, 28.09.2007, 16:28 (vor 6057 Tagen) @ simone koepp

Hallo Simone,

es ist also so, wie ich es vermutet habe, es läuft doch einiges quer. Ich habe auch Zweifel, dass deine Bezahlung so ganz in Ordnung ist. Du hast ja aber schon geschrieben, dass Du dir fachanwaltlichen Rat einholen willst.

Bezüglich der Kosten, gib es in Deinem Falle 2 Möglichkeiten. Da es bei euch auch keinen BR gibt, wäre es ggf. auch aus diesem Grunde von Interesse dich an die Gewerkschaft zu wenden (z.B. Verdi). Dort bekämst Du den rechtlichen Rat/ die rechtliche Unterstützung ohne weitere Kosten, sofern Du dort Mitglied werden würdest. Sie würden Dich auch beraten/unterstützen in der Überlegung/Umsetzung einer BR/SchwbV zu bilden/wählen.

Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt dürfte so schätze ich nicht mehr als 100,- - 150,- € kosten, ggf. bei mehreren Fachanwälten anfragen. Aber auch diese Summe wäre eine gut angebrachte Ausgabe.

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