Ordnungsgeld

Horst Schult @, Thursday, 04.11.2004, 00:00 (vor 7116 Tagen)

§ 156 SGB IX (Buß-/Ordnungsgeld bis 10.000,- €) hin. Weise
den AG auch daruf hin, dass diese Ordnungsgeld gegen
den Verantwortlichen des AG (in der Regel der
Bauftragte des AG für die Belange der
Schwerbehinderten) persönlich verhängt wird.

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Gehe ich richtig, in der Annahme, dass der Beauftragte des
Arbeitgeber NICHT der SBV sein kann>
Dieser ist ja von den SWB beauftragt - nicht vom
Arbeitgeber>

Viele Grüße
Horst

Re: Ordnungsgeld

Dana, Thursday, 04.11.2004, 08:16 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Hallo,

also der SBV-Vorsitzende und der Beauftragte des
Arbeitgebers sind zwei verschiedene Personen. Das
müssen sie auch sein. Denn der Beauftragte des
ARbeitgebers wird vom Arbeitgeber bestimmt, im
Gegensatz zur SBV, die von den sb Arbeitnehmern
gewählt wird. Lies Dir dazu mal § 98 SGB IX durch.

WEiterhin versucht der Beauftragte des AG die
Interessen soweit wie möglich für den AG
durchzusetzen. Die SBV hingegen setzt sich in erster
Linie für die Interessen der sb AN ein.

LG Dana

Re: Ordnungsgeld

hackenberger, Thursday, 04.11.2004, 08:34 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Hallo Horst,

zu deiner 1. Frage hat Dana ja schon geantwortet. Zur
2. Frage: weise ich den AG hin, ich würde im Vorfeld
den AG darauf hinweisen, dass ich bei weiteren
Verstößen gegen das SGB IX welche mit dem § 156
geanhndet werden können, ein entsprechendes
Ordnungsgeld beantragen werde. Es schafft Klarheit.
Ich unterstelle mal, dass ein ausdrücklicher Hinweis
hierauf (§ 156) in dem meisten Fällen für abhilfe
sorgt.

Bernhard

Re: Ordnungsgeld

Horst Schult @, Thursday, 04.11.2004, 15:06 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Hallo Dana und ernahrd -
erst mal denake für Euer Interesse und Eure Antworten.

Also: der vom Arbeitgeber Beauftrage in SWB
Anglegenheiten ist entweder der Geschäftsführer oder
Personalchef>

Wenn sich nun der BR-Vorsitzende schwere Verstöße leistet,
ist dan dieser persönlich mit einem Ordnungsgeld fällig.

Will hier den BR-Vors. nicht verklagen - sondern nur mal die
Faust zeigen.

Viele Grüße
Horst

Re: Ordnungsgeld

horst schult @, Thursday, 04.11.2004, 15:08 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Sorry für die Schreibfehler

vor allem an Bernhard.


Grüße

Horst

Re: Ordnungsgeld

Raphael, Thursday, 04.11.2004, 19:19 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Hallo Horst,

was hat denn der BR-Vorsitzende mit dem AG-Beauftragten
zu tun>
Du müsstest den BR mal höflichst auf den §99 des SGB IX
hinweisen, wenn es hier Probleme geben sollte. Klingt
zumindest aus deinem letzten Posting heraus.
Gegenüber dem BR hast du nur eine Möglichkeit der evtl.
Sanktionen, wenn dieser dich an der Ausübung deines
Amtes hindert oder behindert.

Gruß Raphael

Re: Ordnungsgeld

hackenberger, Thursday, 04.11.2004, 21:30 (vor 7115 Tagen) @ Horst Schult

Hallo Horst,

i.d.R. wird der Personalchef vom AG zum Beauftragten
des AG für die Belange der Schwerbehinderten ernannt
und der Arbeitsverwaltung und dem Integrationsamt
gemeldet. Siehe §§ 98 und 80(8) SGB IX.

Bei deiner zweiten Frage habe ich eigentlich Probleme
mit der Art der Fragestellung "Dem BR-Vorsitzenden
die Faust zeigen...".
So eine Einstellung finde ich als grundverkehrt also
falsch. Wenn es Probleme unter den
Mitarbeitervertretungen gibt, so redet man vernünftig
darüber.
Doch zum Inhalt: Nein gegen den BR-Vorsitzenden, kann
man den § 156 nicht anwenden. Doch der BR-Vorsitzende
hat gem. BetrVG daruf zu achten, dass alle Gesetze
und sonstigen Verordnungen zum Schutze der AN
eingehalten und beachtet werden. Verstöß der BR-
Vorsitzende hiergegen, ist dass wie erwähnt erst
einmal ein Punkt für ein gutes, vertrauensvolles
Gespräch und dann ggf. für einen TOP in der BR-
Sitzung, wenn es dann immer noch nicht so klappt, wie
es sein sollte, ggf. ein Falle gem. den hier
vorgesehenen Regelungen des BetrVG. Es könnte
schlimsten Falles mit dem Mandatsentzung durch das AG
enden. Lese dich bitte aber mal selbst ins BetrVG ein.

Bernhard

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