Führerschein und Erblindung (Fragen zu einer Behinderung)

Claudia @, Krummhörn, Friday, 05.10.2007, 17:03 (vor 6061 Tagen)

Hallo,

hab da mal ne Frage, ich hab eine Kollegin die jetzt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt und sie hat bedenken, dass man ihr evtl. die Fahrerlaubnis entziehen könnte, da sie auf dem linken Auge erblindet ist, dies schon seit ihrem 12. Lebensjahr.

Danke schonmal für Eure Hilfe!

Gruß
Claudia

Führerschein und Erblindung

hackenberger, Friday, 05.10.2007, 17:20 (vor 6061 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

eine Erblindung auf einem Auge, dürfte keinen Grund zum Entzug der Fahrerlaubnis darstellen, sofern die Sehkraft auf dem anderen Auge nicht auch merklich eingeschränkt ist.

Am besten wäre es aber einmal unverbindlich als SchwbV bei der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Führerscheinvergabe anzufragen.;-)

Führerschein und Erblindung

Ede vom Bayerwald, Monday, 08.10.2007, 09:19 (vor 6059 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,
wenn die Kollegin mit 12 Jahren erblindet ist, so kann sie den Führerschein erst gemacht haben, als sie schon erblindet war. Also muss ihre einseitige Erblindung im Führerschein vermerkt sein.

also deutlicher kann die Erblindung doch nicht behandelt werden! Aus Sicht der Verkehrsbehörde!
Es muss angesicht dieser Sachlage davon ausgegengen werden, dass die Erblindung bekannt ist und der Straßenverkehrsordnung entsprechend behandelt wird. Einen Einzug des Führerscheins wegen des Antrages auf Anerkennung einer schon Amtsbekannten Behinderung kann es daher nicht geben, bzw wäre absolut unlogisch und würde sofort einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen sein mit der großen Wahrscheinlichkeit, dass der Führerschein wieder ausgehändigt wird (alternativ die austellende Behörde des Führerscheins massivsten Ärger bekommen würde, wenn sie ihn garnicht hätte ausstellen dürfen. Meine Kenntnisse sind da aber anders. kenne seit vielen Jahren einen Einäugigen mit Führerschein, Auflage vier Aussenspiegel, zwei pro Seite um einen räumlichen Eindruck zu vermitteln).

Anerkennung einer Behinderung kann bei einer schon amtsbekannten Behinderung nicht dazu führen, dass dann auf einmal der Führerschein entzogen wird (ohne dass sich bei der Behinderung aus ärztlicher Sicht etwas ändert!)!

Gruß
Ede vB

Führerschein und Erblindung

Ralf, Monday, 08.10.2007, 13:22 (vor 6059 Tagen) @ Claudia

» Hallo Claudia,

grundsätzlich gilt: Solange die Voraussetzungen der Anlage 6 zur Fe V ( Fahrerlaubnisverordnung erfüllt werden, stellt auch die Einäugigkeit kein Hindernis dar. Kommt es allerdings aufgrund der Eingeschränkten Sicht zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr, kann notfalls die Polizei aus Gefahrenabwehrgesichtspunkten die Weiterfahrt untersagen, nicht jedoch den Führerschein einziehen. Allenfalls kann eine Meldung an die zuständige
Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, die dann Ihrerseits die Eignung überprüfen könnte. Daraus resultieren dann im Normfall Augenärztliche Gutachten die zu Auflagen führen können.

Viele Grüße
Ralf

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