Beschlussfassung ohne VP sbM (Umgang mit BR / PR)

weepee, Thursday, 11.10.2007, 21:07 (vor 6060 Tagen)

Hallo zusammen,

mal wieder gibt es einen Punkt, der etwas kritischer beleuchtet werden muss. Unser Personalrat fasst Beschlüsse mit nur einem kleinen Bruchteil seiner Mitglieder (Verstoß gegen BPersVG>) und lehnt es ab, mich als VP sbM zu diesen Sitzungen einzuladen. O-Ton: "wir machen dort nur die unwichtigen Dinge und informieren dich über die Sachen, die dich angehen...":-(
Ist es rechtlich überhaupt möglich, Beschlüsse ohne Beschlussfähigkeit zu fassen> Kann man dies per Geschäftsordnung machen>
Mir geht es primär darum, frühzeitig Informationen über ausstehende Beschlüsse zu bekommen, damit ich ggf. im Sinne meiner Klientel dagegen einschreiten kann (Aussetzungsrecht 7 Tage). Momentan ist es so: ich erfahre von den Beschlüssen manchmal erst 6 Tage nach dem Beschluss. Dann lohnt eine Aussetzung überhaupt nicht mehr, weil die 7-Tage-Frist mit Beschlussfassung beginnt. Andererseits frage ich mich ernsthaft, ob es denn im rechtlichen Sinne überhaupt Beschlüsse sind, da die Beschlussfähigkeit in Frage steht. Momentan komme ich in dieser Sache absolut nicht weiter. Erkennbar ist IMHO jedoch, dass der PR-Vorsitzende seiner Pflicht zur Zusammenarbeit mit der SBV nicht die Priorität einräumt, die er für andere Dinge ansetzt.

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Liebe Grüße WeePee

Beschlussfassung ohne VP sbM

hackenberger, Thursday, 11.10.2007, 21:55 (vor 6060 Tagen) @ weepee

Hallo,

ich bin zwar im BetrVG aktueller, aber im BPersVG wird i.d.R. vergleichbar gehandelt bzw. es gibt vergleichbare Rechtsgrundlagen.

Grundsätzlich sind Beschlüsse nur bei Beschlussfähigkeit des BR-/PR-Gremiums statthaft und gültig. Aber, der BR/PR kann bestimmte Aufgaben auch an Ausschüsse zur selbstständigen Entscheidung übertragen.

Wie aber auch immer, die SchwbV ist unter Bekanntgabe der TO einzuladen. Ganz unabhängig ob es sich um das BR/PR-Gremium handelt oder aber um entsprechende Ausschüsse und zwar zu allen TO-Punkten. Was für die SchwbV wichtig oder unwichtig ist, entscheidet nicht der BR/PR sondern ganz alleine die SchwbV.

Der BR/PR möge doch bitte einmal die entsprechenden Gesetze lesen und selbstverständlich beachten.

Du solltest ihn noch einmal in einem Gespräch bitten sich hier rechtskonform zu verhalten, sowohl was die Einladung wie aber auch die Beschlussfassung betrifft. Sollte er hier nicht einsichtig werden, bleibt nur ein entsprechendes Beschlussverfahren vor dem ArbG. Auch dieses kannst Du dem BR/PR mitteilen. Bitte auch, dass Du diesen Weg nur äußerst ungern gehen würdest. Du aber im Rahmen deiner Pflichten/Rechte als SchwbV leider ggf. gehen müsstest. Auch der Hinweis, dass der AG über die hierbei entstehenden Kosten bestimmt nicht begeistert wäre und es bestimmt nicht verstehen würde, dass der BR/PR diese provoziert durch sein Verhalten.

Bitte auch stets immer in solchen Fällen nach den entsprechenden Rechtsgrundlage fragen und doch immer bitten diese schriftlich zu geben. Am einfachsten man stellt diese Frage schriftlich, dann erkennt der BR/PR, dass man hier ggf. sich auf „sehr dünnes Eis begibt“, und überlegt sich sein Handeln.

Solche schriftlichen Unterlagen sind ggf. auch Hilfreich wenn es zu einem Beschlussverfahren kommt. Richter lieben es, wenn man vorher stets versucht andere Lösungen zu finden.

Beschlussfassung ohne VP sbM

weepee, Friday, 12.10.2007, 10:25 (vor 6059 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard,
dein Beitrag bestätigt mich in weiten Teilen in meiner bisherigen Rechtsauffassung.:ok: Ein wenig muss ich jedoch noch nachhaken:

» Grundsätzlich sind Beschlüsse nur bei Beschlussfähigkeit des
» BR-/PR-Gremiums statthaft und gültig. Aber, der BR/PR kann bestimmte
» Aufgaben auch an Ausschüsse zur selbstständigen Entscheidung übertragen.
wird hier minimal anders gesehen: Teile des PR sollen Zuarbeit leisten können, so dass dann bei Beschlussfähigkeit (wenn also min. 50% des PR anwesend sind) der Beschluss gefasst werden kann. Niemals dürfen die Beschlüsse von z.B. nur 4 PR-Mitgliedern gemacht werden, wenn der PR 20 Leute umfasst.

» Was für die SchwbV
» wichtig oder unwichtig ist, entscheidet nicht der BR/PR sondern ganz
» alleine die SchwbV.
Diese Formulierung habe ich in einer dBB-Broschüre auch schon gelesen. Wo kommt sie her> Worauf kann ich verweisen, damit sie justiziabel wird>

» Du solltest ihn noch einmal in einem Gespräch bitten sich hier
» rechtskonform zu verhalten, sowohl was die Einladung wie aber auch die
» Beschlussfassung betrifft. Sollte er hier nicht einsichtig werden, bleibt
» nur ein entsprechendes Beschlussverfahren vor dem ArbG. Auch dieses kannst
» Du dem BR/PR mitteilen. Bitte auch, dass Du diesen Weg nur äußerst ungern
» gehen würdest. Du aber im Rahmen deiner Pflichten/Rechte als SchwbV leider
» ggf. gehen müsstest. Auch der Hinweis, dass der AG über die hierbei
» entstehenden Kosten bestimmt nicht begeistert wäre und es bestimmt nicht
» verstehen würde, dass der BR/PR diese provoziert durch sein Verhalten.
Genau das habe ich ja schon hinter mir. Er zeigt sich absolut uneinsichtig. Und, ist das VerwG oder das ArbG zuständig>

Jedenfalls geht's mir jetzt schon viel besser. Kann ich den im Plenum des PR das Thema bringen und darüber abstimmen lassen, ob der Rest des PR geneigt ist, mich zu den genannten Sitzungen einzuladen>

Danke nochmals
WeePee

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Liebe Grüße WeePee

Beschlussfassung ohne VP sbM

Ede vom Bayerwald, Friday, 12.10.2007, 12:25 (vor 6059 Tagen) @ weepee

Hallo Weepee,
» Jedenfalls geht's mir jetzt schon viel besser. Kann ich den im Plenum des
» PR das Thema bringen und darüber abstimmen lassen, ob der Rest des PR
» geneigt ist, mich zu den genannten Sitzungen einzuladen>


Natürlich kannst du solches tun. Rechtlich bedarf es keiner Diskussion sondern einer Einladung und zwar grundsätzlich zu allen Terminen, in denen der Personalrat als Personalrat aktiv wird.

Wen du nicht eingeladen wirst, so macht sich der PR/BR-Vorsitzende eines vergehens gegen das SGB IX schuldig und du kannst ihn (er ist dann als Verantwortlicher persönlich gemeint und haftbar) beim Landesarbeitsamt nach § 156 SGB IX zur Anzeige bringen und es müßte schon komisch raus gehen, wenn er trotz schriftlicher Hinweise und MAhnungen von Seiten der SBV nicht entsprechend 156 zur Zahlung einer aus der privaten TAsche verdonnert wird. Wegen behinderung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.
Das aber bitte als letztes Mittel einsetzen, aber eventuell mal damit drohen!!

zu dem was wichtig ist, entscheiodet nicht der BR/PR....

das gesetz SGB IX verdonnert ebenso wie das Personalvertretungsrecht den BR/PR die SBV zu ALLEN Terminen einzuladen, die dieses Gremium als BR/PR abhält!
Weitere Inhalte hat das Gesetz nicht! Also MUSS der BR/PR zum Termin einladen!! und nicht zu einem Thema!! OK>>

Ob das Thema der SBV wichtig erscheint oder nicht entscheidet die SBV.
Die SBV ist eine eigenständige Institution und kein Anhängsel des BR/PR, Gegenüber BR/PR und AG und auch sonst niemandem gegenüber Weisungsgebunden.
Nur sie alleine entscheidet, was sie tut. Der AG und der BR/PR sind Informationspflichtig, entsprechend Gesetz. Der BR/PR MUSS einladen, der AG informieren und Stellungnahme einholen.

Übrigens kann die SBV abeer auch nur in ganz begründeten Fällen die Termine des BR/PR verstreichen lassen ohne Teilnahme, da schon zwei/dreimalige Nichtteilnahme an BR/PR-Sitzuungen ein Indiz sein können und ausreichen, für ein Amtsenthebungsverfahren (wenn man da Feinde bei den SB-Kollegen haben sollte, die einen loswerden wollen!).

Gruß
Ede vB

Beschlussfassung ohne VP sbM

hackenberger, Friday, 12.10.2007, 14:43 (vor 6059 Tagen) @ weepee

Hallo WeePee,

da ihr offenbar einen PR und das BPersVG habt ist das VerwG zuständig. Aber auch wenn man eine Klage/Beschlussverfahren vor dem falschen Gericht einreicht wird man an das zuständige verwiesen.

Solche Verfahren macht aber i.d.R. ein Fachanwalt für die jeweilge MA-Vertretung (BR/PR/SchwbV). Die Kosten hat der AG zu tragen. Vorsorglich den Hinweis:
Diese Thematik hatten wir auch schon im Forum bzw. auf diesen Webseiten, Suchfunktion ggf. nutzen.

Bei euch werden wenn man es richtig liest Beschlüsse von einem Gremium gefasst, welches nicht beschlussfähig ist. Dieses Thema sollte in der nächste Sitzung besprochen werden, also zukünftig Beschlüsse nur noch gem. BPersVG. Weiter auch darauf hinweisen, dass man hier stets gerne ordnungsgemäß beteiligt/hinzugezogen werden möchte, andernfalls müsse man sich leider entsprechende rechtliche Unterstützung hinzuziehen und das Notwenige veranlassen. Auch den Hnweis, dass der AG wohl kein Verständnis dafür haben wird, dass der PR durch sein "nicht rechtskonformes Verhalten" hier vermeidbare Kosten (die Kosten für den rechtsweg der SchwbV wegen des nicht rechtskonformen Verhaltens des PR) produziert.


PS: Hast Du schon Schulungen besucht, Deine Fragen (z.B. wo steht, dass die SchwbV ihre Beschlüsse ohne BR/PR fast) geben einen Hinweis darauf, dass hier Schulungsbedarf besteht.

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