Integrationsfachdienst

juma @, Friday, 05.11.2004, 09:20 (vor 7115 Tagen)

Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage: muss der Arbeitgeber
und der Vorgesetzte eines Mitarbeiters darüber
informiert werden, das der techn. Fachdienst des
Integrationsamtes von der SBV eingeladen wurde zwecks
Arbeitsplatzbesichtigung und Hilfestellung für einen
schwerbehinderten Mitarbeiter. Kann der Arbeitgeber
den Zugang des Mitarbeiters des
Integrationsfachdienstes verweigern.

Vielen Dank im voraus.

M.f.G.
juma

Re: Integrationsfachdienst

hackenberger, Friday, 05.11.2004, 10:32 (vor 7115 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

also Information darüber wer ins Haus/ in den Betrieb
kommt (bei Betriebsfremden) müßte sein. Der AG hat
das Hausrecht. Nach meiner Einschätzung dürfte er
aber nicht den berechtigten Besuch des Fachdienstes
verwehren. Die Verweigerung des Zuganges würde ich
als Behinderung der Mandatsarbeit ansehen. Dieses
wäre ein Verstoß gegen das SGB IX.

Bernhard

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