Integrationsamt nicht beteiligt, wie ist Rechtslage?

Christoph, Tuesday, 09.11.2004, 15:56 (vor 7111 Tagen)

Hallo,

ich bin Beamter und hatte einen Antrag auf Anerkennung einer
Schwerbehinderteneigenschaft gestellt. Mir ist eine Behinderung anerkannt
worden, da mir der GDB zu gering erschien, habe ich Widerspruch dagegen
eingelegt. Nun hat man mich danach in den Ruhestand versetzt. Es scheint
so, daß das Integrationsamt nicht beteiligt worden ist.

Es meinte jemand zu mir, solange wie das Verfahren wegen der Anerkennung
auf Schwerbehinderung nicht abgeschlossen ist, hätte das Integrationsamt
beteiligt werden müssen.

Wie ist die Rechtslage> Wäre die Versetzung dann nichtig oder unwirksam>

Gruß
Christoph

Re: Integrationsamt nicht beteiligt, wie ist Rechtslage?

hackenberger, Wednesday, 10.11.2004, 12:55 (vor 7110 Tagen) @ Christoph

Hallo Christoph,

seit 01.05.2004 muss bei Beamten das Integrationsamt nicht mehr gem § 85
SGB IX beteiligen.

Bernhard

Re: Integrationsamt nicht beteiligt, wie ist Rechtslage?

hackenberger, Wednesday, 10.11.2004, 21:26 (vor 7110 Tagen) @ Christoph

Nachtrag zu ersten Antwort, hatte ich vergessen!

Der Abs 2 des § 128 wurde aufgehoben, da die Aussage des
Integrationsamtes ja nur empfehlende Wirkung hatte. Doch die Beteiligung
der SchwbV § 95 ist weiterhin "vorher" notwendig. Unterbleibt diese
Anhörung liegt ein Formfehler in der Zuruhesetzung vor. Dieser kann nicht
geheilt werden. Der gesamte Vorgang der Zuruhesetzung muss daher neu
eingeleitet werden.

Bernhard

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