Integrationsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

Integra, Wednesday, 24.10.2007, 20:06 (vor 6047 Tagen)

Hallo,
ich bin SBV und befinde mich derzeit in Verhandlung der Integrationsvereinbarung.
Soweit läuft alles gut, die anderen Beteiligten (BR/Personalabt./,Beauftragte des Arbeitgebers) sind leider nicht zu überzeugen, dass ich durchaus auch für die unter 50% liegenden z.B. Langzeitkranke etc. wie Sie im BEM vorgesehen sind zuständig bin und verweigern somit das BEM in die Integrationsvereinbarung mit aufzunehmen, was ich eigentlich in meinem Entwurf mit vorgesehen habe. Der Betriebsrat möchte, dass ich mir hierfür erst die Zustimmung vom Gremium hole. Man möchte über das BEM eine zusätzliche
Vereinbarung abschließen.
Ich sehe hier mehr , dass ich aus dem BEM ausgeschlossen werden soll und somit dann eigentlich nicht präventiv tätig werden kann.
Wer kann mir helfen, dass ich das BEM mit einschließen kann und wie kann den anderen klar gemacht werden das dieses auch zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört.Wo finde ich evtl Literatur/Gesetz/Urteil etc.hierzu. Da die anderen Seiten keine Unterstützung für mich durch das Integrationsamt bei der Verhandlung zulassen, ich aber telef. Kontakt dorthin halte aber leider auch hierzu noch keinen Rat bekommen konnte.
Das Integrationsamt, meine Beraterin meinte, das man lieber nicht zu viel fordern sollte, da dieses dann zur Blockadehaltung auf der anderen Seite führen könnte.

Vielen Dank
Integra

Integrationsvereinbarung

Pia, Wednesday, 24.10.2007, 20:35 (vor 6047 Tagen) @ Integra

Nach SGB IX bist Du für die unter § 2 SGB IX Genannten zuständig, für alle anderen ist eine Betriebsvereinbarung sicher sinnvoll. Du kannst in einer Integrationsvereinbarung kaum Regelungen für Arbeitnehmer machen, für die Du nicht zuständig bist.

Ausserdem wärst Du bei Verhandlungen bezüglich einer Betriebsvereinbarung zum Thema BEM hinzu ziehen, denn es berührt ja Belange von MA für die Du zuständig bist.

Integrationsvereinbarung

hackenberger, Wednesday, 24.10.2007, 20:45 (vor 6047 Tagen) @ Integra

Hallo Intrgra,

also, die SchwbV ist gem. § 84 (2) zuständig für Schwerbehinderte und Gleichgestellte, und zu beteiligen sofern der Beschäftigte dem nicht widerspricht.

Nicht zuständig ist die SchwbV für Behinderte mit einem GdB < 50 sofern keine Gleichstellung vorliegt oder beantragt ist. Hier ist nur der BR/PR zuständig und zu beteiligen, sofern der Beschäftigte dem nicht widerspricht.

Bitte hier nicht irre werden, weil der § 84 (2) für alle Beschäftigte Anwendung findet. Hier ist ein Absatz im SGB IX der auch BR/PR betrifft.

Hier haben also BR/Personalabt./,Beauftragte des Arbeitgebers recht! :-(

Recht hat auch das Integrationsamt, mit dem Hinweis, lieber etwas behutsam und mit ggf. geringeren Forderungen in die Verhandlungen zu gehen, denn die SchwbV hat zwar einen Anspruch auf Verhandlungen, sie kann aber weder den Inhalt noch den Abschluss bestimmter Punkte/Fakten einklagen. :-(

Wenn man also den BR/PR nicht überzeugen kann, ggf. gemeinsam den AG zu überzeugen das Thema BEM in der Integrationsvereinbarung für alle zu regeln, kann man dieses nicht erzwingen.

BR/PR könnten dieses aber auch in einer BV regeln, hier wäre dann sogar eine Einigungsstelle möglich.

Integrationsvereinbarung

Pia, Wednesday, 24.10.2007, 20:55 (vor 6047 Tagen) @ hackenberger

Grüß Dich Bernhard,

Du bist einfach der Beste. Einen herzliches Danke an Dich.

Pia

Integrationsvereinbarung

hackenberger, Wednesday, 24.10.2007, 20:58 (vor 6047 Tagen) @ Pia

Hallo Pia,

sei auch Du am späten Abend gegrüßt.:flower:

» Du bist einfach der Beste. Einen herzliches Danke an Dich.
>>>>> wieso ich mach doch nur, was ihr auch macht, ich versuche - nein, wir versuchen zu helfen.:ok:

Aber trotzdem Danke!;-)

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