Schwerbehindertenvertretung - Vorzeitige Neuwahl erforderlich ?

Frank G. Gaerke @, Thursday, 18.11.2004, 18:32 (vor 7102 Tagen)

Sachverhalt:
Es wird ein Teil einer Behörde abgespalten; der abgespaltene Teil wird neu
als Kommunalunternehmen gegründet. Die bisherige Behörde bleibt bestehen.
Die bisher seit zwei(2) Jahren im Amt befindliche
Gesamtschwerbehindertenvertretung der ursprünglichen Behörde wird seitens
der Behördenleitung aufgefordert, zum Zeitpunkt des Beginns des
abgespaltenen Kommunalunternehmens eine Neuwahl durchzuführen.
Frage:
Gibt es eine Rechtsgrundlage, die eine Neuwahl zwingend erforderlich macht
oder gilt hier nach wie vor die Regelung des § 94 Absatz 7 Satz 1 des SGB
IX (Sozialgesetzbuch, 9.Teil), wonach die Amtszeit der
Schwerbehindertenvertretung vier(4)Jahre beträgt >>>

Re: Schwerbehindertenvertretung - Vorzeitige Neuwahl erforderlich ?

hackenberger, Thursday, 18.11.2004, 19:59 (vor 7102 Tagen) @ Frank G. Gaerke

Eine Veränderung in der Anzahl der Beschäftigten, z.B. durch Abspaltung,
bedingt keine zwangsweise Neuwahl. Hier besteht der Unterschied zur
Personalvertretung/Betriebsrat, dort gibt es die Regelung, dass ab einer
bestimmten Größe der Veränderung der Beschäftigten Neuwahlen stattfinden
müssen.

Es könnte aber sein, dass in dem abgespalteten neuen Betrieb/Unternehmen
auch eine SchwbV gewählt werden kann (Prüfe die Voraussetzungen für die
Bildung einer SchwbV (5 Schwerbehinderte) gem. SGB IX.

Bernhard

PS: Bitte ggf. doch das zuständige Integrationsamt den AG aufzuklären.

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