Krankengeldbezug, danach 1 Woche Arbeit, danach wieder Krank! Wieder KG? (Rente / Pension / ATZ)

ankalou, Wednesday, 31.10.2007, 12:40 (vor 6032 Tagen)

Hallo zusammen,

erstmals möchten wir und (ich und bernd) bedanken, dass ihr uns so toll
Tips gebt.
Wir beide bzw. nutzen diesen Account gemeinsam!

Also, wir haben folgendes Problem.
Ein Kollege befindet sich seit 8 Wochen im Krankenstand.
Er bezieht also Krankengeld.(Zuvor hat der AG 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet)
Er kommt nächste Woche von seiner AHB-Behandlung wieder arbeitsfähig
zurück.
Er hat nun folgende Frage:
-Bekommt er dann sofort wieder sein normales Gehalt> Wir meinen ja!
-was ist, wenn er nach z.B. einer Woche wieder arbeitsunfähig (Rückfall) wird>
Lohnfortzahlung wieder 6 Wochen oder gleich Krankengeld>
Wir meinen erst wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach ggf. Krankengeld.
-Was ist, wenn er während der nächsten Woche fristgerecht gekündigt werden sollte> (Ohne Grund, da er noch in Probezeit ist), und noch während der Kündigungfrist (bis Ende Nov.) wieder arbeitsunfähig werden sollte (Bis über Ende Nov. hinaus>)
Ab Dez. ALG1>Krankengeld>

Danke
anja,bernd mit Team

Krankengeldbezug, danach 1 Woche Arbeit, danach wieder Krank! Wieder KG?

Ingo Roida, Wednesday, 31.10.2007, 13:50 (vor 6032 Tagen) @ ankalou

Hallo Ankalou,
wenn er während eines halben Jahres nach der letzten au wieder au wird (wegen der gleichen Erkrankung), wird er keine Lohnfortzahlung bekommen, d.h. es setzt sofort die KG-Zahlung ein. Es ist wichtig, dass er dann die Bescheinigung für die Krankenkasse auch sofort an diese sendet, damit er keine Verluste erleidet.

Wenn er wieder af ist, bekommt er das normale Gehalt wieder (Ausnahmen könnten sich bei Leistungszulagen oder ähnlichen Zulagen ergeben).

Es müsste sich aus Eurem Tarifvertrag ergeben, wann ihm wieder die volle Lohnfortzahlung zusteht - das halte ich allerdings für unwahrscheinlich, dass das schon nach einer Woche der Fall ist. Eher wahrscheinlich ist, dass es sich um einen "mißglückten Arbeitsversuch" handelt. Das heißt, es würde geprüft, ob er bei diesem "mißglücktem Arbeitsversuch" Arbeit von "wirtschaftlichem Wert" erbracht hat. Falls nicht, würde das KG unter Umständen durchgezahlt werden und er würde also keinen Lohn bekommen.
(Ist mir schon mal passiert)
Viele Grüße
Ingo

Krankengeldbezug, danach 1 Woche Arbeit, danach wieder Krank! Wieder KG?

hackenberger, Wednesday, 31.10.2007, 18:22 (vor 6031 Tagen) @ Ingo Roida

Hallo Ankalou,

folgender Hinweis noch, wenn ein AN eine neue AU (Krankmeldung) vorleget und ggf. weiter Lohfortzahlung haben möchte, weil er sagt, es ist eine ander(neue) Erkrankung kann der AG verlangen, dass der AN den Arzt von der Schweigepflicht entbindet so dass BAG AZR 389/04.

Hier der Kurztext zu diesen Urteil:

Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründenden Tatsachen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs darzulegen und ggf. zu beweisen. Ist er innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss er darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Wird dies vom Arbeitgeber bestritten, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (teilweise Aufgabe von Senat 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/ 84 - AP HGB § 63 Nr. 42 = EzA HGB § 63 Nr. 40).

Krankengeldbezug, danach 1 Woche Arbeit, danach wieder Krank! Wieder KG?

Ingo Roida, Thursday, 01.11.2007, 10:38 (vor 6031 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
das wird in der Praxis allerdings anders gelebt. Normalerweise ermittelt die Krankenkasse von sich aus, ob eine anzurechnende Folgeerkrankung vorliegt und teilt nur die Anrechenbrakeit (also nicht Diagnosen) dem AG mit. Manchmal fragen die AG auch schon vorher nach der Anrechenbarkeit, dann wird dss von der krankenkasse mit den Ärzten und den bekannten Diagnosen abgeglichen und dem AG wird die Antwort erteilt. Ich habe in knapp 25 Jahren noch nicht einmal erlebt, dass ein AG die Diagnosen wissen wollte.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es auch solche AG geben wird...
Gruß aus Hamburg

Krankengeldbezug, danach 1 Woche Arbeit, danach wieder Krank! Wieder KG?

SBV1, Friday, 02.11.2007, 14:01 (vor 6030 Tagen) @ Ingo Roida

» Hallo Ankalou,

grundsätlich ist es so, dass die KK nach der Gehaltszahlung von 6 Wochen seitens des AG Krankengeld für längstens 78 Wochen zahlt. Dies dann innerhalb einen Zeitraumes von 3 Jahren.

Ist man z.B. mehr als 6 Wochen krank, erhält Krankengeld, bekommt man ab dem Tag, wo man wieder gearbeitet hat, Gehalt.

Steht aber die evtl. erneute Erkrankung im Zusammenhang mit der vorherigen Erkrankung, wird sofort wieder Krankengeld gezahlt.

Bsp: jemand erkrankt an Krebs und ist 8 Monate krankgeschrieben:

6 Wochen nach Beginn der Krankheit bekommt er Krankengeld.

Geht er wieder nach 8 Monaten arbeiten, erhält er sofort wieder Gehalt.

Wird er kurze Zeit später wieder krank z.B. Chemotherapie, überprüft die KK, ob die erneute Krankheit im Zusammenhang mit der Vorerkrankung steht. Ist dem so, erhält er wieder Krankengeld.

Das ganze geht dann längsten für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen ein und der selben Krankheit.
Stehen die Erkrankungen im Zusammenhang... also weil Krebs, erfolgte Chemotherapie, so wird dies als ein und die selbe Krankheit bewertet!!!!

Ist der Krankengeldanspruch beendet, ist man bezungen, ALG I nach § 117 SGB zu beantragen. Dies würde dann längstens für 1 Jahr gezahlt. Danach gibt es Hartz IV

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Liebe Grüße
SBV1

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