Bevorzugte Einstellung (Einstellung)

mruedebusch, Thursday, 08.11.2007, 19:23 (vor 6031 Tagen)

Hallo liebe Forumleser/innen,

ich habe eine konkrete Frage zur bevorzugten Einstellung schwerbehinderter Menschen. Ich hoffe, dass diese nicht schon einmal hier gestellt wurde. Bei der Fülle war es mir nicht möglich, alles durchzuschauen. ich bitte insofern um Entschuldigung.

Das Gesetz verlangt in § 71ff SGB IX ja die bevorzugte Einstellung schwerbehinderter Menschen. Dies soll in der Weise erfolgen, dass ein best. Prozentsatz mit sbM zu besetzten ist. Kann mir jemand ggf. Erfahrungswerte berichten, wie dies im öffentlichen Dienst gehandhabt wird. Von den dortigen Stellen bekommt man nie eindeutige Auskünfte. Mich interessiert konkret, ob dies wirklich so gehandhabt wird, wie das Gesetz dies vorschreibt. Stellen die öffentlichen AG wirklich vermehrt sbM ein> Und wie sieht es bei bes. Einstellungsvoraussetzungen (Noten) aus. Erfolgt hier auch eine bevorzugte Einstellung sbM auch wenn derjenige die Notenvoraussetzung nicht erfüllt, gerade in Anlehnung an § 71 ff SGB IX>

Vielen Dank für alle Tipps, Hinweise und Antworten.

Marc

Bevorzugte Einstellung

hackenberger, Thursday, 08.11.2007, 19:38 (vor 6031 Tagen) @ mruedebusch

Hallo Marc,

doch das Thema hatten wir schon öfters. Zu diesem Thema findest Du unter A-Z, Einstellung etwas und wenn Du die Suche hier nutzt und als Suchbegriff "bevorzugte Einstellung" eingibst.

Weiter wäre es hilfreich, wenn Du den Grund der Fragestellung mitteilst. Ist es einfach nur Interesse oder hat es einen bestimmten Hintergrund>

PS: Grundsätzlich zählt auch im öffentl. Dienst die fachliche Eigung. Dieses betrifft grundsätzlich auch das Thema "Noten". Daher lautet es ja auch: "Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt". ;-) ;-)

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