Merkzeichen "H" und "RF" bei geschlossener Unterbringung (Fragen zu einer Behinderung)

Papagey1, Saturday, 10.11.2007, 17:57 (vor 6026 Tagen)

Hallo,

vielleicht kennt jemand eine Sozialgerichtsentscheidung bzw. Vollzugsverordnung, nach der bei mehrjähriger "geschlossener Unterbringung" (u.a. Borderline-Störungen) die Merkzeichen "H" und "RF" zu bewilligen sind.
(Klage soll zurückgezogen werden, da Gutachter im Klageverfahren das Vorliegen der Merkzeichen "H" und "RF" abgelehnt hat; GdB "80").
Bereits jetzt vielen Dank für die Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen


Brigitte

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