Diensthandy

Klaus Fischer @, Friday, 26.11.2004, 08:12 (vor 7094 Tagen)

Unsere Firma hat mehrere Niederlassungen im Frankfurter Stadtgebiet. Wir
haben ca. 150 ankannt schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen. Wegen
meiner Freistellung als BR-Mitglied bin ich sehr oft nicht im BR-Büro
anzutreffen. Die Leute wollen und müssen mich erreichen können. Ein
mündlicher Antrag bei der Geschäftsführung auf ein Diensthandy wurde
abgelehnt. Habe ich einen Rechtsanspruch auf ein Firmenhandy aufgrund
meiner Funktionen>

Re: Diensthandy

hackenberger, Friday, 26.11.2004, 08:43 (vor 7094 Tagen) @ Klaus Fischer

Hallo Klaus,

schaue mal unter: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040220.htm in diesem
Urteil geht es zwar um den Intenetzugang doch kann diese Begründung auch
analog auf das Thema Handy angewandt werden.

Es geht darum, ich muss mit der Mandatsarbeit die Notwendigkeit begründen
und es darf den Betrieb nicht über Gebühr belasten.

Ich könnte mir vorstellen, dass wenn man auf Grund der Mandatsarbeit viel
unterwegs ist, hier eine entsprechende Begründung gegeben ist.

Bernhard

Re: Diensthandy

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 26.11.2004, 09:54 (vor 7094 Tagen) @ Klaus Fischer

Hallo Klaus,
ob du einen Rechtsanspruch hast wird letztendlich nur ein Richter oder
wie in deinem Fall ein Einigungsstellenvorsitzender feststellen.
Warum> Weil jeder Fall anders gelagert ist und eine generelle Aussage
(z.B. bei 5 Aussenstelln ein Handy etc.) nirgends getroffen ist.

Wie kommst du nun zu deinem Handy>
Da gibt es zwei Wege:
1.) Auf dem Verhandlungsweg. (scheint dir aber mißlungen zu sein)
2.) Auf dem Rechtsweg. Da hast du bzw. euer BR aber den ersten Fehler
begangen.
Der Fall muss (§40 BetrVG) auf die TO der BR-Sitzung. Dann berät der BR
darüber und stellt fest, dass er zur Ausübung seiner Tätigkeit (unter
venünftiger Betrachtung der Gesamtumstände) ein Handy benötigt. (Wer
dieses dann erhält ist zweitrangig.) Darüber wird ein Beschluss gefasst
und dem AG mitgeteilt.

Jetzt gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
1.) AG kauft ein Handy - dann :-)
2.) AG sagt nein - dann :-(
Aber jetzt könnt ihr als BR euere Rechte nach dem BetrVG
(Einigungsstelle) ins Spiel bringen. AG wird überlegen, was billiger
ist....
Zur Unterstützung deiner/euerer Argumentation habe ich zwei Urteile dazu
auf die Seite gestellt. Diese sind übrigends auch für die SchwbV wichtig,
denn diese ist so zu betrachten wie der BR.

PS: Seminar zur Gesprächs- und Verhandlungsführung - schau mal rein

Gruß Hans-Peter

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