Anntrag auf Neufeststelluing wurde abgelehnt. (Antragstellung / Widerspruch)

Sydnee, Wednesday, 14.11.2007, 11:11 (vor 6034 Tagen)

Hallo,

ich bin 50% Schwerbehindert. Mein Antrag auf Neufestellung wurde abgelehnt (Prostatavergrößerung mit Harnentleerungsstörung)

Die Begründung: Eine wesentliche Verschlimmerung der bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen konnte aufgrund der neu beigezogenen Befunde nicht festgestellt werden. Zwar ist die Behinderung als neu zu bezeichnen, doch tritt dadurch keine Erhöhung des Gesamtgrades der Behinderung ein.

Bei der Gesamtbeurteilung ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, von Ausnahmefällen abgesehen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung führen, auch nicht, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen.

Die Auswirkungen folgender Funktionsbeeinträchtigunen wurden dabei berücksichtigt: 1. Funktionsstörungen der Wirbelsäule und der Gliedmaßen 2. Armfunktionsstörungen (beidseitig) 3. somatoforme Störungen 4. Leberschaden, Fettstoffwechselstörung 5. Kreislaufstörungen 6.Allergie der Haut/ Schleimhäute

Sollte ich Widerspruch einreichen> Hätte gerne Ihren Rat. Danke

Anntrag auf Neufeststelluing wurde abgelehnt.

Ingo Roida, Wednesday, 14.11.2007, 11:59 (vor 6034 Tagen) @ Sydnee

Hallo,
ob Deine Beschwerden höher zu bewerten sind, kann ich natürlich nicht beurteilen, weil man dafür wesentlich mehr Informationen bräuchte. Grundsätzlich würde ich für denkbar halten, dass ein höherer Grad der Behinderung zu erzielen sein KÖNNTE.
Allerdins: Warum willst Du einen höheren Grad der Behinderung> Möchtest Du spezielle Merkzeichen> Denn vom Prinzip ist es (bis auf einen gering höheren Steuervorteil) ziemlich egal, ob man 50 oder zB 70 als GdB hat. Es sei denn, man möchte spezielle Merkzeichen haben oder hat andere Gründe (höhere Sozialpunkte bei Sozialauswahl zB)

Viele Grüße
Ingo

Anntrag auf Neufeststelluing wurde abgelehnt.

hackenberger, Wednesday, 14.11.2007, 22:24 (vor 6033 Tagen) @ Ingo Roida

Hallo Ingo,

bei einem GdB von 70 ohne Mz, hat man Anspruch auf folgende Km-Pauschalen:

Berufliche Fahrtkosten
Von einer besonderen Regelung können Behinderte profitieren, die mit ihrem Pkw zur Arbeit fahren: Sie dürfen statt der Entfernungspauschale die höhere Dienstreisepauschale von derzeit 0,30 Euro oder den tatsächlichen Kilometerkostensatz für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Behinderte
• einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 hat
oder
• einen GdB von mindestens 50 hat und in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (Merkzeichen "G" oder "aG").

Hinweis noch:

Die Einschränkungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch das Steueränderungsgesetz 2007 gelten nicht für schwerbehinderte Menschen. Diese können weiterhin für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Aufwendungen oder an Stelle der tatsächlichen Aufwendungen den Kilometersatz von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen. Der steuerliche Nachteilsausgleich wird also wie bisher ab dem ersten gefahrenen Kilometer und nicht erst wie allgemein gültig ab dem einundzwanzigsten Kilometer gewährt.

Voraussetzung hierfür ist, dass vom Versorgungsamt mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 oder ein GdB von mindestens 50 und das Merkzeichen "G" festgestellt sind.

Hallo Sydnee,

dein Antrag auf Neufeststellung wurde nicht abgelehnt, Du hast ja auch einen neuen Bescheid erhalten. Er führte nur nicht zu Zuerkennung eines neuen/höheren Gesamt-GdB. Falls Du Mitglied im VdK bist, kannst Du dich an diese wenden, sie prüfen und beraten Dich ob ein Widerspruch sinnhaft ist. Es ist leider so, Einzel-GdB von 10 werden bei der Bildung des Gesamt-GdB nicht mehr berücksichtig.

Ob in Deinem Falle ein Einzel-GdB von > 10 möglich ist, kann man wie Ingo schon geschrieben hat so nicht sagen.

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