Viele schwerbehinderte Bewerber - "Vorauswahl"??? (Einstellung)

Mister M, Bayern (Franken), Monday, 19.11.2007, 13:51 (vor 6020 Tagen)

Habe folgendes Problem:

in unserer Dienststelle ist eine Stelle ausgeschrieben worden, die auch für schwerbehinderte Mitarbeiter geeignet ist. Der AG lädt grundsätzlich alle (von der Grundqualifikation geeignete) schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen ein.

Auf diese Stelle haben sich 13 SB beworben. Die nicht geeigneten Bewerber werden in Absprache mit der SBV nicht zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Kann die Personalabteilung zusammen mit der SBV unter den geeigneten sb Bewerbern eine Vorauswahl (aus 6 Bewerbern) zu Bewerbungsgesprächen treffen, da einige von den schwerbehinderten Bewerbern für diese Stelle offensichtlich besser geeignet sind>

Ist diese Vorgehensweise rechtens>>>

Grüße
Michael

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael

Viele schwerbehinderte Bewerber - "Vorauswahl"???

hackenberger, Monday, 19.11.2007, 14:26 (vor 6020 Tagen) @ Mister M

Hallo Michael,

erst einmal eine Frage: Bist Du SchwbV oder Betroffener oder>>

Viele schwerbehinderte Bewerber - "Vorauswahl"???

Mister M, Bayern (Franken), Monday, 19.11.2007, 14:48 (vor 6020 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

hab´s vergessen: bin Vertrauensperson und selbst schwerbehindert.

Danke + Gruß
Michael

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael

Viele schwerbehinderte Bewerber - "Vorauswahl"???

hackenberger, Monday, 19.11.2007, 15:02 (vor 6020 Tagen) @ Mister M

Hallo Michael,

hier gibt es folgendes zu beachten.

Eine Vorauswahl könnte nur dann erfolgen ohne das sich hier der AG ggf. Regressansprüchen z.B. aus dem AGG aussetzt, wenn eine klare Nichteignung gegeben ist. Dieses wäre zum Beispiel wenn die Stelle eines Koches ausgeschrieben wäre und sich hier ein Maurer bewirbt, der keine entsprechenden Kenntnisse hat.

Im SGB IX § 82 (nur für den öffentl. Dienst) lautet es:

Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

Dieses ist auch so bei privaten AG entsprechend auslegbar. Wichtig ist aber hier das Wort "offensichtlich". Es geht also nicht "weniger geeignete" grundsätzlich nicht zu beachten.

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