Anhörung nach § 95 Abs. 2 SGB IX
Hallo,
meine Fragen lauten:
Muss die unverzügliche, umfassende Unterrichtung nach § 95 Abs. 2
schriftlich erfolgen>
Wie ist das mit der Anhörung, ist auch die schriftlich zu machen>
Ich habe gerade wegen Nichtbeteiligung Beschlüsse aussetzen lassen!
Muss ich persönlich in aller Eile meine Begründungen (Anhörung) zu
schwerbehinderten Kollegen machen> Ist die Bekanntmachung in der Sitzung
bereits die Information vorher für den AG>
Es wäre schön wenn ich schnell Antwort bekommen könnte!
Herzlichen Dank im Voraus
Andrea