GSBV / GBR

Maria @, Thursday, 02.12.2004, 12:30 (vor 7088 Tagen)

Hallo liebe KollegInnen,

im BetrVG § 52 ist die Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrates
und seiner Ausschüsse für die GSBV geregelt.

Wie sieht die Teilnahme der GSBV aus, wenn der GBR
seine "Sitzungen/Tagungen" als Workshop betitelt.

Dies ist jetzt gerade bei mir passiert.
Der GBR-Vorsitzende teilt mir schriftlich auf meine Anfrage mit, warum
die Einladung, die zum Thema "Alternde Belegschaft - was ist zu tun" zwar
an alle GBR Mitglieder ergangen ist, aber nicht an die GSBV.

Darauf die schriftliche Antwort: Dies ist ein Workshop nicht eine Tagung
des GBR. Deswegen läßt der GBR-Vorsitzende die GSBV nicht teilnehmen, weil
er dazu keine gesetzliche Notwendigkeit sieht.

Gibt es für diese "Auslegungsvariante - Workshop" Urteile oder neue
Definitionn zum BetrVG oder SGB IX> Was ist im weitesten Sinne eine
Sitzung des GBR/BR >

Über Antwort würde ich mich freuen

Vielen Dank
Maria

Re: GSBV / GBR

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 02.12.2004, 12:47 (vor 7088 Tagen) @ Maria

Hallo Maria,
ich denke, dass das Problem aus zweierlei Sicht zu betrachten ist:

1.) Warum will der GBR dich nicht dabei haben> Klingt so, als ob euere
Beziehungsebene gestört ist.
Wenn das so ist, dann ist es unbedingt notwendig daran zu arbeiten.

2.) Die rechtliche Betrachtung ist aus meiner Sicht eindeutig.
Der Gesetzgeber schreibt nicht umsonst "....allen Sitzungen".
In der Kommentierung von Däubler/Kittner etc. ist noch mal darauf
hingewiesen, dass auch Sitzungen gemeint sind, auf denen keine Themen der
Schwb behandelt werden.
Dein GBR liegt m.E. falsch, denn ein Workshop ist im rechtlichen Sinn
auch eine Sitzung.

Wie kommst du nun zu deinem Recht>
Meines Erachtens dann, wenn du das beziehungsproblem löst, denn der
Rechtsweg (Beschlussverfahren gegen den GBR) dauert bestimmt über ein
Jahr.

Hoffe dir geholfen zu haben
Hans-Peter

Re: GSBV / GBR

hackenberger, Thursday, 02.12.2004, 12:55 (vor 7088 Tagen) @ Maria

Hallo Maria,

zu dieser Frage habe ich noch keine Rechtsprechung gesehen. Hier ist es
u.a. auch eine Auslegungssache. Ich würde mich einfach auf den Standpunkt
stellen, auch ein Workshop ist eine Sitzung, denn im Workshop werden
Handlungs-/Vorgehensweisen besprochen und vereinbart. Diese
Regelungen/Vereinbarung treffen auch Schwbs.

Ich muss sagen, wir haben bei uns in dieser Hinsicht weder im BR, GBR
noch im KBR Probleme, die jeweiligen SchwbV sind immer dabei, auch bei
Workshops und Schulungen oder sonstigen Veranstaltungen. Es ist halt auch
eine Kulturfrage.

Sollte der GBR (GBR-Vorsitzende) weiter bei seiner Meinung/Einstellung
bleiben, mußt Du dir überlegen diese Frage im Rahmen eines
Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen. Rede mal
noch einmal mit dem GBR und frage diesen ob er es wirklich hierauf
ankommen lassen möchte. Eine Beschlussverfahren zweier MAV gegeneinander
macht bestimmt keinen guten Eindruck im Unternehmen. Somit würde sich der
GBR in ein schlechtes Licht stellen.

Bernhard

PS: Die SchwbV/GSchwbV/KSchwbV hat ein eigenständiges Recht sich
rechtlich Unterstützung (z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht/Sozialrecht)
einzuholen. Die Kosten trägt der AG. Für ein Beschlußverfahren wäre die
Hilfe eines Anwaltes angesagt.

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