Wichtig Eilt !! Teilnahme an Bewerbungsgespräch (Einstellung)

Fränki23, Monday, 17.12.2007, 17:13 (vor 5993 Tagen)

Hallo
Ich habe eine Frage die ich heute noch beantwortet haben sollte.

Ich habe unserem Rechnungsamtsleiter mit einem Gerichtsurteil konfrontiert wo hervorgeht daß der Schwerbehindertenvertreter an Bewerbungsgesprächen teilnehmen darf auch an den Bewerbungen von Nichtbehinderten Bewerbern.

Heute Mittag wurde mir gesagt dass ich an allen Bewerbungsgesprächen teilnehmen kann.
Da jedoch unser Personalratsvorsitzende an den Bewerbungsgesprächen anwesend ist wurde mir nahe gelegt mir zu überlegen ob ich überhaupt dabei sein möchte.

Nun bin ich hin und her gerissen was ich tun soll. Man hat mir eingeräumt teilzunehmen aber gleichzeitig dazu geraten nicht teilzunehmen.

Ich dachte dass es wichtig wäre dabei zu sein um mir ein Bild aller Kandidaten zu machen.

Ich vertraue natürlich unserem Personalratsvorsitzenden dass er gewissenhaft beurteilt.

Was soll ich Tun>

Bitte um eine schnelle Antwort

Gruß Fränki

Wichtig Eilt !! Teilnahme an Bewerbungsgespräch

hackenberger, Monday, 17.12.2007, 17:25 (vor 5993 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki,

hier sind zwei eigenständige Mitarbeitervertretungen angesprochen, haben jeweils eigenständiges ein Teilnahmerecht. Sie gehen auch mit ggf. unterschiedlichen Zielstellungen zu diesen Gesprächen.

Das Ziel der SchwbV ist hier die Umsetzung des § 81 SGB IX, also möglichst Schwerbehinderte einzustellen sofern sie geeignet sind. Hier kann es dann ggf. auch sein, dass dieser nicht zwangsweise der bestgeeigneste ist.

Der PR hat hier seine Rechtsgrundlage im BPersVG oder LPersVG.

Sein Ziel ist es, dass der am besten geeignete hier eingestellt wird. Er verfolgt nicht zwangsweise die Umsetzung des § 81 SGB IX.

Es kann hier also zu unterschiedlichen Interessenslagen und Entscheidungen kommen, wleche dann zwischen SchwbV und PR in der Sitzung besprochen und geklärt werden.

Du musst nun selbst hier für die SchwbV also für Dein Mandat eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung kann und wird Dir hier auch keiner abnehmen.

Denn Du musst mit dieser leben. Die Wahrnehmung von Mandaten hat leider nicht nur Sonnenseiten. :-(

Du hast das recht der Teilnahme, wurde nun ja auch vom Rechnungsamtsleiter so eingestanden.

Wichtig Eilt !! Teilnahme an Bewerbungsgespräch

Fränki23, Monday, 17.12.2007, 21:48 (vor 5993 Tagen) @ hackenberger

Hallo
Danke für Deine schnelle Antwort.
Ich werede mal die Nacht damit zu verbringen mir darüber Gedanken zu machen was ich tun werde.
Gruß und Danke Fränki

Wichtig Eilt !! Teilnahme an Bewerbungsgespräch

David ⌂, NRW, Monday, 17.12.2007, 22:12 (vor 5993 Tagen) @ Fränki23

Hallo Fränki...

....den Kopf solltest Du Dir nicht wirklich zerbrechen. Aber bei offensichtlich gleicher Eignung mit einem Mitbewerber-und daher musst Du Dir ein umfassendes Bild machen-hat der/die schwerbehinderte Bewerber/in eine Anspruch auf bevorzugte Rücksichtnahme. Daher musst Du, so denke ich, besonders gerüstet sein und Dir Notizen zu jedem Bewerber machen. Auch gibt acht, dass Du ebenso bei einem strukturiert geführtem Vorstellungsgespräch, die gleichen informativen Vorraussetzungen hast wie der BR/ PR.
Pass auch auf nachhaltige Eindrücke auf (erster Bewerber wird oft als Maßstab genommen....kann aber auch anders sein).

Wenn also der BR/ PR bereits umfangreichere Unterlagen als Du hat, dann bitte um eine kurze Unterbrechung zur Klärung des Sachverhaltes. Weise den AG unter Umständen darauf hin, dass es durchaus zu seinem Nachteil gereicht werden kann, wenn der Bewerbungsprozess Nachteile für den schwerbehinderten Menschen mit sich zieht (Klagerecht auf Schadensersatz für den Schwerbehinderten / die Schwerbehinderte).

Gruß und viel Erfolg

David
VPschwbM

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