Rente und Abfindung (Rente / Pension / ATZ)

ssbkam ⌂, Bamberg Bayern, Tuesday, 15.01.2008, 17:31 (vor 5956 Tagen)

Hallo,ich hab mal wieder einen verzwickten Fall.
Ein schwerbeh.MA -erreicht demnächst die Altersgrenze(60) um Rente zu erhalten-will aber nicht gehen.Der AN möchte ihn gerne mittels Aufhebungsvertrag loswerden.
Dass die Schwerbehindertenvertretung einzubinden ist,hab ich gerade nachgelesen-das Integrationsamt wäre ja aussen vor.Wie ist es aber mit den verbleibenden Jahren des MA(möchte gerne noch bis 62 arbeiten)--kann er darauf bestehen zu bleiben und den Aufhebungsvertrag ablehnen
Danke für die Unterstützung>>

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CD

Rente und Abfindung

computerversteher, Karlsruhe, Tuesday, 15.01.2008, 17:41 (vor 5956 Tagen) @ ssbkam

Hallo ssbkam,

wie lange der Mitarbeiter noch arbeiten darf/muss hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ist dort keine auflösende Bedingung (z.B. endet zum Zeitpunkt des frühstmöglichsten Rentenbezugs etc.), dann kann der MA solange arbeiten wie er will und kann. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Sache. Will der Arbeitgeber sich unbedingt von dem Arbeitnehmer trennen, und dieser will keinen Aufhebungsvertrag, dann wird ihn der Arbeitgeber nur mit einer Kündigung los. Und dazu muss dann erstmal das Integrationsamt zustimmen.

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