Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Friesenfee, Niedersachsen, Friday, 25.01.2008, 09:58 (vor 5945 Tagen)

Hallo,

ich möchte mal allgemein wissen, wie das Kündigungsverfahren für Leih- und Zeitarbeiternehmern läuft, wenn sie schwer behindert sind.

Läuft das Zustimmungsverfahren genauso beim Integrationsamt, müsste der Betroffene nicht auch vorher gehört werden>

Ich hab hier den Fall, dass ein Leih- und Zeitarbeitnehmer gekündigt wurde, aber vorher nicht vom Integrationsamt befragt wurde.

Ist die Kündigung dann unwirksam> Dann könnte doch der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage einreichen oder>

Danke schonmal

Claudia Dorn

Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer

hackenberger, Friday, 25.01.2008, 10:47 (vor 5945 Tagen) @ Friesenfee

Hallo Claudia Dorn,

selbstverständlich haben auch die AN die gleichen Rechte. Zuständig sind hier aber der Verleiherbetrieb und auch die MA-Vertretungen (BR(SchwbV) des Verleihers

Der BR/SchwbV des Entleiherbetriebs sind "nur" zuständig für die Themen Arbeitsplatz/-umfeld, nicht aber für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Du könnest aber versuchen, festzustellen ob es im Verleiherbetrieb MA-Vertretungen gibt und mit diesen Kontakt aufnehmen.

Kündigung für schwerbehinderte Leih und Zeitarbeitnehmer

Friesenfee, Niedersachsen, Friday, 25.01.2008, 11:42 (vor 5945 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

vielen Dank.

Mir war schon klar, dass ich selbst nicht zuständig bin, aber ich wollte erstmal mich rückversichern.

Danke nochmal

Herzliche Grüße

C. Dorn

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