Nachprüfung des GdB

Markus, Saturday, 04.12.2004, 00:12 (vor 7086 Tagen)

Hallo, ich habe wegen einer Krebserkrankung einen GdB von 80 Prozent -
allerdings zunächst nur auf 5 Jahre.

Leider wurde bei dem damaligen Erstantrag eine zusätzliche Behinderung (ich
bin auf einem Ohr taub) nicht mit angegeben und jetzt steht die Nachprüfung
des GdB's an.

Kann ich meine Taubheit nun einfach in dem Antwortschreiben an das
Versorgungsamt angeben, oder muß ich einen Neuantrag für diese Behinderung
stellen> Gibt es ein Problem, weil die Behinderung bereits vor ca. 15
Jahren festgestellt wurde>

Gruß
Markus

Re: Nachprüfung des GdB

hackenberger, Saturday, 04.12.2004, 11:49 (vor 7086 Tagen) @ Markus

Hallo Marcus,

dein GdB wurde mit einer sogenannte Heillungsbewährung zuerkannt. Dieses
ist bei bestimmten Erkrankungen normal. Der in diesen Fällen zugewisenen
GdB (übrigens spricht man nicht von Prozenten) berücksichtigt auch eine
bei diesen Erkrankungen möglich seeliche Beeinträchtigung. Nun vor Ablauf
der Heilungsbewährung wird mitgeteilt, dass man davon ausgeht, dass sich
der Gesundheitszustand verbessert oder zumindest stabilisiert hat. Sollte
dieses nicht zutreffen, so kann und sollte man gegen die geplante
Abstufung des GdB Widerspruch einlegen.

In Deinem Fall kannst Du auch hier die darmals vergessene gesundheitlich
Beeinträchtigung angeben und beantragen, dass man diese anerkennt. Lege
aber Unterlagen des behandelden HNO bei. Du kanst Dieses alles formlos
machen, dass Versorgungsamt wird Dir dann aber wohl einen Formantrag
zusenden und bitten diesen noch auszufüllen.

Probleme gibt es nicht, man muss ja eine Behinderung nicht anerkennen
lassen.

Du kannst im übrigen auch bitten, dass man die Taubheit rückwirkend
anerkennt, dem kann das Versorgungsamt entsprechen. Käme dann für die
zurückliegenden Jahre ein höherer Gesamt-GdB heraus, könntest Du auch
noch für die zurückliegenden 4 Jahre eine Neuberchnung der Stuer beim
Finanzamt beantragen

Bernhard

Re: Nachprüfung des GdB

Be, Saturday, 04.12.2004, 14:09 (vor 7086 Tagen) @ Markus

Hallo Markus,
ich vermute, daß Du keine Erhöhung aufgrund Deiner Taubheit bekommen
würdest, da diese Deine Krebserkrankung (vermutlich) nicht erschwert.
Zudem, wäre ich z.Zt. zurückhaltend mit Neuträgen, da die Richtlinien der
utachter sehr verschärft wurden.
Wenn Deine 80% aufgrund keine erneuten Krebserkrankung wegfallen,
solltest Du einen Neuantrag stellen.
Alles Gute
Be

Re: Nachprüfung des GdB

hackenberger, Sunday, 05.12.2004, 13:00 (vor 7085 Tagen) @ Markus

Hallo Be!

Sorry aber deine Anmerkung ist nicht nachzuvollziehen und daher auch
nicht weiter zu empfehlen. Taubheit auf einem Ohr und ggf. leichte
Schwerhörigkeit auf dem anderen Ohr ergibt einen Einzel-GdB von 20-40. Da
die Taubheit keinen Zusammenhang mit der Tumorerkrankung hat wird er sich
auc bei der Ermittlung des Gesamt-GdB positiv auswirken.

Bei Tumorerkrankungen wird es nach Ablauf der Heilungsbewährung sofern
sich keine negativen Ergebnisse aus der Tumorerkrankung ergeben, wovon in
der Regel ausgegangen wird, wird es zu einer Absenkung des Gesamt GdB
kommen.

Daher ist es auf alle Fälle sinnvoll die Taubheit noch zur Anerkennung zu
bringen. Es ist weiter selbstverständlich möglich, sofern das
Versorgngsamt die Taubheit auch rückwirkend für die Zeit der lfd.
Heilungsbewährung anerkennt es für diese Zeit einen höheren Gesamt-GdB
als 80 ergibt.

Von welcher Verschärfung sprich Du eigentlich> Es gibt für die
Gesundheitsstörungen Tumor und Taubheit keine negativen Veränderungen.

Bernhard

Re: Nachprüfung des GdB

hackenberger, Sunday, 05.12.2004, 13:00 (vor 7085 Tagen) @ Markus

Hallo Be!

Sorry aber deine Anmerkung ist nicht nachzuvollziehen und daher auch
nicht weiter zu empfehlen. Taubheit auf einem Ohr und ggf. leichte
Schwerhörigkeit auf dem anderen Ohr ergibt einen Einzel-GdB von 20-40. Da
die Taubheit keinen Zusammenhang mit der Tumorerkrankung hat wird er sich
auc bei der Ermittlung des Gesamt-GdB positiv auswirken.

Bei Tumorerkrankungen wird es nach Ablauf der Heilungsbewährung sofern
sich keine negativen Ergebnisse aus der Tumorerkrankung ergeben, wovon in
der Regel ausgegangen wird, wird es zu einer Absenkung des Gesamt GdB
kommen.

Daher ist es auf alle Fälle sinnvoll die Taubheit noch zur Anerkennung zu
bringen. Es ist weiter selbstverständlich möglich, sofern das
Versorgngsamt die Taubheit auch rückwirkend für die Zeit der lfd.
Heilungsbewährung anerkennt es für diese Zeit einen höheren Gesamt-GdB
als 80 ergibt.

Von welcher Verschärfung sprich Du eigentlich> Es gibt für die
Gesundheitsstörungen Tumor und Taubheit keine negativen Veränderungen.

Bernhard

Re: Nachprüfung des GdB

Andrea, Wednesday, 08.12.2004, 09:53 (vor 7082 Tagen) @ Markus

Hallo Markus,
ich würde an Deiner Stelle einfach einen Antrag auf Erhöhung des GdB
stellen und gleichzeitig eine rückwirkende Anerkennung der
Schwerbehinderteneigenschaft beantragen. Dies solltest Du aber gesondert
und schriftlich beantragen. Gut wäre auch noch eine persönliche
Darstellung, wie Dich Deine Taubheit im alltäglichen Leben beeinträchtigt
(z.B.bei Kommunikation mit anderen, soziale Kontakte, Besuch von
öffentlichen Veranstaltungen Theater, Konzerte etc.).
Im Regelfall erfolgt die Feststellung der Behinderteneigenschaft ab
Antragseingang. Es ist daher immer wichtig, dass die Frage, ab wann die
Behinderung besteht, beantwortet wird, da die Anerkennung der
SChwerbehinderteneigenschaft auch rückwirkend erfolgen kann. Besonders
wichtig ist eine rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
für die Personen, die am 16.11.2000 bereits das 50. Lebensjahr vollendet
haben und bei denen zu diesem Zeitpunkt die SChwerbehinderung bereits
vorlag., Bei rückwirkender Anerkennnung zu diesem Zewitpunkt oder fürher
kann dieser Personenkreis dann mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne
Abschläge in Rente gehen! Am besten dem Antrag evtl. aktuelle Befunde
beifügen, falls Du darüber verfügst. Wenn Du Dir unsicher bist bei der
Antragstellung, geh zu Deiner Schwerbehindertenvertretung od. zu einem
Sozialverband, z.B. VdK. Dort muss man zwar Mitglied sein, aber der
Beitrag ist nicht sehr hoch und man eine gute rechtliche Vertretung und
Betreuung.
Gruß Andrea

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