Schulungsanspruch Betriebsverfassungsgesetz f. SBV (Seminare / Fortbildung)

Apanatshi, Bayern, Monday, 28.01.2008, 09:21 (vor 5959 Tagen)

Hallo Forumsbesucher,
wie haltet ihr es als Schwerbehindertenvertretungen eigentlich mit einer Schulung im Betriebsverfassungsgesetz. Ich bin zwar schon seit über 10 Jahren SBV, die letzte Schulung im Betriebsverfassungsgesetz hat allerdings vor etwa 15 Jahren stattgefunden. Selbstverständlich nehme ich an den BR-Sitzungen regelmäßig als SBV teil und bin zudem auch noch Ersatzmitglied für den BR, wobei letzteres für eine Teilnahme an der BR-Schulung wohl nicht unbedingt ein Argument ist (oder doch> bei regelmäßiger Ladung als Ersatzmitglied z.B. § ). Ich werde darüber hinaus im November d.J. als BR-Mitglied nachrücken.
Aktuell findet nun eine mehrtägige Schulung des BR statt, die nicht nur BetrVG beinhaltet sondern auch Regelungen im Rentenrecht.
Da der Betriebsrat für mich nicht den Antrag beim AG stellen kann, muß ich das als SBV gesondert machen. Ich möchte mich aber für evtl. Gegenargumente des AG wappnen. Mir ist bewußt, dass §96.Abs.4 hier greift und die SBV auch das Recht hat an Schulungs-und -bildungsveranstaltungen teilzunehmen, die für Mitglieder von Betriebsräten durchgeführt werden. Fällt Euch vielleicht noch ein weiteres gutes ARgument ein oder wie haltet ihr das> Ich könnte mir auch nur eine tageweise Teilnahme, je nach Themengebiet, vorstellen.
Gruß A.

Schulungsanspruch Betriebsverfassungsgesetz f. SBV

hackenberger, Monday, 28.01.2008, 09:52 (vor 5959 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,


» .... und bin zudem auch noch
» Ersatzmitglied für den BR, wobei letzteres für eine Teilnahme an der
» BR-Schulung wohl nicht unbedingt ein Argument ist (oder doch>)

Ja, regelmäßige Teilnahme als Ersatzmitglied (Nachrücker) ist ein Grund.

» Ich werde darüber hinaus im November d.J. als BR-Mitglied nachrücken.

Dieses ist ein weiterer Grund.

» Aktuell findet nun eine mehrtägige Schulung des BR statt, die nicht nur
» BetrVG beinhaltet sondern auch Regelungen im Rentenrecht.

Hier ist ein weiteres Argument für den BR, er hat eine aktuelle Schulungsmaßnahme die nun läuft und Du z.Zt. als Ersatzmitglied und ab Nov. als Mitglied des BR hier die Kenntnisse haben musst.

» Da der Betriebsrat für mich nicht den Antrag beim AG stellen kann

Doch er kann und sollte den Antrag stellen und er kann ja zusätzlich darauf hinweisen, dass auch ein Anspruch gem. § 96 (4) SGB IX besteht.

RSS-Feed dieser Diskussion