Änderungsantrag stellen oder Termin für Verlängerung abwarten? (Antragstellung / Widerspruch)

Nicole K., Wednesday, 30.01.2008, 14:31 (vor 5953 Tagen)

Guten Tag, alle miteinander,

ich möchte mal eine Frage zum Thema "Verschlimmerungsantrag" einbringen: ein schwerbehinderter Kollege, GdB 50, denkt auf Anraten seines behandeldenden Arztes darüber nach, einen Änderungsantrag zu stellen, weil sich sein bestehendes Behinderungsbild verschlechtert hat und weitere Leiden hinzugekommen sind. Sein aktuell gültiger Schwbh-Ausweis hat noch eine Laufzeit bis Januar 2009 und könnte auch noch zwei Mal verlängert werden. Es wäre also gut möglich, dass er noch bis zu elf Jahre den Schwbh-Status behält, auch ohne irgend einen Antrag zu stellen. Außerdem besteht ja bei einem Änderungsantrag auch das Risiko, dass der GdB nicht erhöht, sondern sogar verringert wird (das halte ich zwar bei den bestehenden gesundheitlichen Handicaps des Kollegen für unwahrscheinlich, aber man kann ja nie wissen...)
Ich habe ihm also geraten, den Änderungsantrag erstmal auf Eis zu legen und stattdessen den Termin für die Verlängerung des Ausweises abzuwarten. Wenn es dann Schwierigkeiten geben sollte, könnte man doch immer noch alle neuen/verschlimmerten Aspekte für eine neue Bewertung angeben, so meine Begründung.

Die dann folgende Frage brachte mich allerdings aus dem Konzept:
"Was sage ich denn, wenn mich beim Termin für die Ausweisverlängerung der Sachbearbeiter fragt, ob alle Beschwerden gleichgeblieben sind oder sich etwas geändert/verschlimmert hat> Kann es sein, dass mir dann vorgeworfen wird, dass ich Neuerungen/Änderungen nicht schon früher angegeben habe> Wird dann womöglich der ganze Vorgang neu untersucht und neu bewertet>"

Wie seht ihr das> Kann es negative Auswirkungen auf die Bewertung des GdB haben, wenn der Kollege seine neuen/verschlimmerten Leiden erst im Rahmen einer formalen Untersuchung zur Verlängerung des Schwbh-Ausweises angibt> Ich würde mich auch über Fallbeispiele freuen, wenn ihr schon ähnliche Fälle erlebt habt. Danke!

Viele Grüße
Nicole

Änderungsantrag stellen oder Termin für Verlängerung abwarten?

hackenberger, Wednesday, 30.01.2008, 16:02 (vor 5953 Tagen) @ Nicole K.

Hallo Nicole,

da hier sogar der behandelnde Arzt zu einer erneuten Feststellung rät, sollte man diesem folgen. Man kann ja auch vorher einmal ein Blick in die GdB-Tabelle werfen um eine Einschätzung des möglichen GdB zu erlangen.

Man kan ja weiter entscheiden, ob nur neue, bisher nicht anerkannte Leiden zusätzlich bewertet/anerkannt werden sollen oder ob auch die Verschlimmerung des bereits anerkannten Leidens mit(neu)bewertet werden soll.

Bei einem GdB von 70 hat er neben dem höheren steuerlichen Grundfreibetrag auch Anspruch auf die steuerrechtliche Erstattung/Anerkennung der Entfernungspauschale ab dem 1 km für die Fahrt zur Arbeit oder die tatsächlichen Kosten für die Fahrt zur Arbeit. Möglicher weise hat der Koll. ja heute sogar Anspruch auf Zuerkennung von Mz und dann noch weitere Ansprüche auf Nachteilsausgleiche.

Dass es bei der Verlängerung des Ausweises zu Problemen kommen könnte sehe ich nicht. Der Koll. muss dafür auch nicht persönlich erscheinen, sondern kann den Ausweis auf dem Postwege zum Versorgungsamt senden.

Änderungsantrag stellen oder Termin für Verlängerung abwarten?

Nicole K., Thursday, 31.01.2008, 09:15 (vor 5952 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

besten Dank für die schnelle Antwort!
Ich gebe allerdings zu, dass ich etwas unsicher bin, ob man schlafende Hunde wecken sollte, auch wenn der Arzt dazu rät. Skeptisch bin ich vor allem deswegen, weil mir noch vor zwei Wochen im Rahmen eines SchwbV-Seminars beim Integrationsamt gesagt wurde, dass bei der Bewertung eines Änderungsantrags IMMER die gesamte Aktenlage überprüft und das Gesamtbild neu bewertet wird. Dass neue/verschlimmerte Leiden einzeln anerkannt/bewertet werden, ohne dass die konstant gebliebenen Faktoren berücksichtigt/überprüft würden, käme eigentlich nie vor. Und da in NRW seit dem 1.1.08 auch die alteingesessenen Versorgungsämter nicht mehr exisiteren, sondern jetzt neue, kommunale Stellen für die Betreuung von Schwbh-Angelegenheiten zuständig sind, die sich womöglich mit besonderem Ehrgeiz ins Thema einarbeiten möchten und evtl. besonders strenge Maßstäbe anlegen, befürchte ich einfach noch ein weiteres Risiko.
Gut, okay, vielleicht bin ich übervorsichtig und sollte eher "wer nicht wagt, der nicht gewinnt" sagen... Ich denke, ich werde dem Kollegen beide Möglichkeiten vorschlagen. Entscheiden muss er am Ende ja selbst, wie er weiter vorgehen möchte.

Nochmals Danke und viele Grüße
Nicole

RSS-Feed dieser Diskussion