Zusatzurlaub Schwerbehinderung

Wolfgang @, Sunday, 05.12.2004, 11:15 (vor 7085 Tagen)

Hallo und guten Tag,
ich habe die Neuerungen hnsichtlich der anteiligen Gewährung von
Zusatzurlaub bei der Schwerbhinderteneigenschaft gelesen,
Frage, ab wann ist die gültig und auch anwendbar bei voller Beschäftigung
oder nur bei erstmaliger oder neuer Arbeitsaufnahme.
Hinweis: Meines Wissens nach hat das BSG vor ca.2/3Jahren entschieden,
dass der Zusatzurlaub bei Schwerbehinderten nicht mit dem allgemeinen
Urlaubsanspruch vergleichbar ist und eine anteilige (12- telung) wie beim
allgemeinen Urlaub nicht statthaft sei.
Wer kann mir nähers mitteilen
Gruß Wolfgang

Re: Zusatzurlaub Schwerbehinderung

hackenberger, Sunday, 05.12.2004, 13:04 (vor 7085 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Wolfgang,

die 12-tel-Regelung kam mit der Änderung des SGB IX zum 01.05.2004. Bis
zu diesem Zeitpunkt gab es eine 12-tel-Regelung nur bei endgültigem
Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Selbstverständlich findet und fand bei Teilzeitkräften schon immer eine
Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigung statt.

Bis zum 01.05.2004 bekam man auch die 5 Tage Zusatzurlaub für das lfd.
Jahr, wenn die Schwerbehinderung am 31.12. anerkannt wurde.

Bernhard

Re: Zusatzurlaub Schwerbehinderung

Wolfgang @, Sunday, 05.12.2004, 14:41 (vor 7085 Tagen) @ Wolfgang

Vielen Dank für die Antwort
und nun im speziellen Fall.
Schwerbehinderteneigenschaft vor dem 1.5.2004 beantragt und
Zuerkennung erst in Jahre 2005 ab Antragstelung, also vor dem 1.5.2004 -
aufgrund der langen Bearbeitungszeiten- .Greift hier die alte Regelung>>
Gruß Wolfgang

Re: Zusatzurlaub Schwerbehinderung

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Sunday, 05.12.2004, 19:25 (vor 7085 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Wolfgang,

geh mal im Sozialportal http://www.sozialportal.de in die Rubrik SB-
Vertretung. Dort findest du die neues Vorraussetzungen nach SGB IX sowie
diverse Berechnungsbeispiele.

Grüße
Jürgen

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