duschen während der Arbeitszeit (Fragen zu einer Behinderung)

Biblio, Tuesday, 12.02.2008, 12:33 (vor 5932 Tagen)

ich hoffe, dass ich meine Frage so stellen kann, dass sie leicht verständlich ist: ich hatte heute ein gespräch mit dem Personalleiter, ÖPR und einen schwer behinderten Arbeitnehmer, der eine Protese hat.( GdB 100 ) er Ist angestellt als Haus und Hofarbeiter. unsere Handwerker haben die Möglichkeit zu duschen ( Schmutz usw. )dieser mitarbeiter benötigt natürlich mehr zeit als alle anderen. wie und wo ist das geregelt, ob er während der arbeitszeit duschen kann, auch wenn es in seinem fall fast 1,5 std. dauert>
ich danke im voraus:-)

duschen während der Arbeitszeit

hackenberger, Tuesday, 12.02.2008, 12:53 (vor 5932 Tagen) @ Biblio

Hallo,

wenn AN das Recht haben während der Arbeitszeit (also bezahlte Zeit) zu duschen, so ist dieses Recht auch dem Schwerbehinderter zuzugestehen. Dieses dann auch, wenn auf Grund der Behinderung es hier einer längeren Zeit bedarf.

Den hier beschriebenen Zeitaufwand von 1,5 Std. kann ich aber so nicht nachvollziehen.

Die Rechtgrundlage wäre hier der allgemeine Rechtsanspruch aller betroffener AN, dieses könnte eine betriebliche Regelung sein und dann im Bezug hierauf der § 81 SGB IX.

Ich würde hier abe rauch prüfen, ob sich hier eine Lösung findet, welche für beide Seiten akzeptabel sind, denn ich könnte mir vorstellen, dass es sehr schwer sein dürfte hier bei AG großes Verständnis zu finden, dass er tägl. 1,5 Std. bezahlen muss für welche keine Gegenleistung (Arbeitsleistung) erbracht wird. Dieses könnte sich ungünstig auf die EInstellung des AG für die Belange der Schwerbehinderten auswirken.

Eine Möglichkeit hier wäre auch einmal in einem Gespräch mit dem Integrationsamt zu klären ob es hier für den sich hier aus Gründen der Behinderung ergebenen Arbeitsausfall Mittel aus der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) gibt.

Dieses könnte man auch prüfen, sofern es keine entsprechende betriebliche Regelung gibt, die Notwenigkeit des Duschens während der Arbeitszeit sich aber auf Grund der Behinderung erbibt.

duschen während der Arbeitszeit

Biblio, Wednesday, 13.02.2008, 07:03 (vor 5931 Tagen) @ hackenberger

ja, ja, er hat eine behinderten gerechte Dusche, es geht um die Zeit die er braucht, protese ab, mit einsalben, protese rauf. nach aussagen des mitarbeiters braucht er so lange( ca.1,5 :-( std.). was natürlich für den AG unverstänlich ist:-( kann ich auch nachvollziehen. hat jemand so einen fall in seinem betrieb und wenn ja, wie wurde das gelößt >>> danke jetzt schon für die bemühungen.

duschen während der Arbeitszeit

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 12.02.2008, 14:06 (vor 5931 Tagen) @ Biblio

Hallo Biblio,

Hat dein Kollege eine Dusche zur Verfügung, die für Behinderte, eventuell sogar auf seine persönliche Behinderung zugeschnitten ist>>

Gerade im Bereich Duschen/Bad gibt es doch ne ganze Menge an Hilfsmitteln und Möblierungsmöglichkeiten, die es auch Körperbehinderten ermöglichen zügig zu duschen (mein Sohn ist selber Spastiker und er duscht alleine. Bekäme rießen Ärger mit den Geschwistern, wenn er signifikant länger bräuchte als sie selber.)>>

Wenn da noch keine "Behinderten" Dusche vorhanden ist, sucht doch ersteinmal solche eine gefördert zu bekommen. Ansprechpartner wäre wohl das IA, oder sogar die DRV, da ja hierdurch ein Arbeitsplatz erhalten werden soll!

Eventuell mal prüfen, ob da nicht eventuell sogar ein spezieller Rollstuhl zum Zwecke des Duschens hilfreich sein könnte.

Und solch eine Dusche könnte ja von jedem anderen auch genutzt werden, wenn der behinderte Kollege sie nicht gerade benötigt! Also auch keine "Ausschließlich für Behinderte" "Privilegierung", die Neid bei Kollegen hervorrufen dürfte.

Gruß Ede

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