Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

Richard, Tuesday, 07.12.2004, 17:53 (vor 7083 Tagen)

Hallo,
mein BR-Vorsitzender ist der Meinung, dass er bzw. der BR zustimmen muss,
wenn ich eine Fortbildung besuchen möchte.
Wo steht das> Hat er recht>

Danke für eventuelle Antworten
Richard

Re: Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 07.12.2004, 17:58 (vor 7083 Tagen) @ Richard

Hallo Richard,
du kannst deinem BR sagen, dass er da auf dem "Holzweg" ist.
Das SGB IX §96(4) ist da ziemlich eindeutig. Du zeigst dem AG deinen
Schulungsbedarf an.

Zufällig habe ich einen aktuellen Text zu dem Thema, erhalten von ver.di
b+b, zur Hand.

Eine Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar ist auch
ohne eine formelle Beschlussfassung möglich, da es einer solchen nicht
bedarf.
Die Frage, ob die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung von der
Beschlussfassung des Betriebsrats abhängig ist (so noch Däubler/Peter
Schulung und Fortbildung betrieblicher Interessenvertretungen, 4. Aufl.
Rn. 313) ist seit der Entscheidung des ArbG Dortmund BehindR 1997, 53)
geklärt, da die Schwerbehindertenvertretung zu einer autonomen
Amtsführung, unabhängig von einer Entscheidung des Betriebsrats, befugt
ist.

Schau auch mal unter dem Link Seminare. Da habe ich auch Hintergrundinfos
zum Thema eingestellt.

Ich hoffe, es hilft dir weiter
Hans-Peter

Re: Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

Wegscheider Andrea, Wednesday, 08.12.2004, 09:21 (vor 7082 Tagen) @ Richard

Hallo lieber Kollege,
absoluter Quatsch. Der Betriebsrat kann denAntrag zur Fortbildungsmaßnahme
zur Kenntnis nehmen, aber mitzubestimmen hat er nichts. Die
Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Betriebs-oder
Personalrates, sondern eine eigenständige Personalvertretung. Die
Schwerbehindertenvertretung kann nach eigenem besten Wissen und Gewissen
ihren Aufgaben nachgehen und entscheiden, zu welchen Seminaren sie möchte.
Die SBV ist lediglich über Ausgaben, Zeitaufwand etc. gegenüber dem
Arbeitgeber verpflichtet Nachweis zu erbringen und glaubhaft zu machen,
dass das bewußte Seminar erforderlich ist. Sollte es noch Probleme geben,
einfach bei dem zuständigen Integrationsamt Hilfe suchen. Nicht klein
kriegen lassen. Gruß A.Wegscheider

Re: Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

hackenberger, Wednesday, 08.12.2004, 11:12 (vor 7082 Tagen) @ Richard

Hallo,

hier ist alles gesagt, ich möchte nur Andrea begrüßen. Es ist schön, dass
hier noch so tolle "Verstärkung" eingetroffen ist. :-))

Bernhard

Re: Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

hackenberger, Wednesday, 08.12.2004, 11:14 (vor 7082 Tagen) @ Richard

Nachtrag,

hallo Andrea, hinterlasse doch mal Spuren im Gästebuch. :-))

Re: Muss BR beim Seminarbesuch zustimmen?

traute, Thursday, 09.12.2004, 12:30 (vor 7081 Tagen) @ Richard

dein BR hat unrecht. die SB ist weisungsfrei und unabhängig, braucht also
KEINEN beschluß des BR, um an fobi teilzunehmen.

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