Unfall und Querschnittslähmung. Welche wichtigen Anträge stellen? (Fragen zu einer Behinderung)

Marcus, Bayern, Tuesday, 26.02.2008, 13:56 (vor 5918 Tagen)

Hallo ihr lieben,

ich wurde grade von einer Kollegin angesprochen, was sie machen muss, da ihr Mann einen Unfall hatte und eine Querschnittslähmung hat.

Er ist aktuell noch im KH.

Mir fallen folgende Schritte ein:

GdB Feststellung,
IA zwecks Umbau Wohnung/Haus anfrage (Möglichkeiten, Ablauf)

Könnt ihr mir bitte Tipps geben, was ich ihr noch raten kann, dass sie nichts versäumt >

Ich hab leider keine Erfahrung mit Querschnittslähmung.

Vielen Dank für eure Ideen

Gruß

Marcus

Unfall und Querschnittslähmung. Welche wichtigen Anträge stellen?

hackenberger, Tuesday, 26.02.2008, 14:14 (vor 5918 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

in den KH gibt es Sozialberatungen, wende dich doch an diese, die helfen gerne und können bestimmt auch beraten.

Es ist ggf. für bestimmte Überlegungen noch etwas früh, da man bestimmt noch nicht alle Auswirkungen abschließend bestimmen kann. Hier muss u.U. der Ausgang einer Reha abgewartet werden. Besonders was notwenige bauliche Maßnahmen betreffen.

Du kannst aber schon einmal auch den Kontakt zum IA suchen, ggf. auch unter Einbindung des Ehepartners, denn hier werden auch Hilfen/ Unterstützung/ Beratung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Mitteln der SchwbAV sinnvoll sein.

Weiter auch einen Kontakt zu den entsprechenden Beratungsstellen der BfA herstellen, denn diese wird hier wohl auch im Rahmen der Inanspruchnahme von Leistungen zuständig werden.

Der Betroffene kann sich auch überlegen Mitglied im VdK zu werden. Der VdK berät und unterstütz seine Mitglieder in allen Angelegenheiten welche die SGBs betreffen. Also auch Beratung in den entsprechenden Leistungsanträgen für das private Umfeld, wie z.B. behinderten Anpassungen der Wohnung, notwenige Pkw Umbauten/Anschaffungen usw., was ja nicht zu den eigentlichen Aufgaben der SchwbV zählt.

PS: gibt es in euerm Betrieb eine Sozialberatung, wenn ja arbeite eng mit dieser zusammen, sie sollte hier sich auch einbringen.

Unfall und Querschnittslähmung. Welche wichtigen Anträge stellen?

Marcus, Bayern, Wednesday, 27.02.2008, 07:55 (vor 5917 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die schnelle Antwort.

» in den KH gibt es Sozialberatungen, wende dich doch an diese, die helfen
» gerne und können bestimmt auch beraten.

Die Sozialberatung ist schon eingeschaltet, hab ich grade erfahren.

» Es ist ggf. für bestimmte Überlegungen noch etwas früh, da man bestimmt
» noch nicht alle Auswirkungen abschließend bestimmen kann. Hier muss u.U.
» der Ausgang einer Reha abgewartet werden. Besonders was notwenige bauliche
» Maßnahmen betreffen.

Die Reha ist noch für ca. 10 Wochen geplant.

»
» Du kannst aber schon einmal auch den Kontakt zum IA suchen, ggf. auch
» unter Einbindung des Ehepartners, denn hier werden auch Hilfen/
» Unterstützung/ Beratung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
» Mitteln der SchwbAV sinnvoll sein.

Den Kontakt werde ich heute herstellen und eine gewisse Strategie mit dem IA besprechen.

»
» Weiter auch einen Kontakt zu den entsprechenden Beratungsstellen der BfA
» herstellen, denn diese wird hier wohl auch im Rahmen der Inanspruchnahme
» von Leistungen zuständig werden.

Das wird sicherlich auch ein wichtiger Kontakt werden, der allerdings gegen Ende der Reha angestrebt wird.

»
» Der Betroffene kann sich auch überlegen Mitglied im
» VdK zu werden. Der VdK berät und
» unterstütz seine Mitglieder in allen Angelegenheiten welche die SGBs
» betreffen. Also auch Beratung in den entsprechenden Leistungsanträgen für
» das private Umfeld, wie z.B. behinderten Anpassungen der Wohnung,
» notwenige Pkw Umbauten/Anschaffungen usw., was ja nicht zu den
» eigentlichen Aufgaben der SchwbV zählt.
»

Das ist bereits am Montag geschehen...

Dann bin ich ja schon auf dem richtigen Weg gewesen.
Danke für die Bestätigung und umfassende Antwort.

Gruß

Marcus

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