Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (Einstellung)

Toni, Freistaat Bayern, Thursday, 28.02.2008, 18:44 (vor 5919 Tagen)

Sachverhalt:

Es wurde die Stelle eines Chef-Fahrers ausgeschrieben.
Darauf bewarben sich sowohl nichtbehinderte wie auch schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Bewerber.
Alle schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber wurden lobenswerterweise zusammen mit weiteren nichtbehinderten Kandidaten zu einem 1. Gespräch eingeladen. Die SBV nahm an diesen Gesprächen teil.

Nunmehr werden letztlich noch 5 übrig gebliebene Bewerber (nicht- und schwerbehinderte)zu einem 2. Gespräch (mit Beteiligung des Chefs) eingeladen. Daran soll die SBV nicht mehr teilnehmen !!!

Frage:
Besteht ein Anspruch seitens der SBV auf Teilnahme an diesem 2. Gespräch >

Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

hackenberger, Thursday, 28.02.2008, 19:39 (vor 5919 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

» Nunmehr werden letztlich noch 5 übrig gebliebene Bewerber (nicht- und schwerbehinderte) zu einem 2. Gespräch (mit Beteiligung des Chefs) eingeladen. Daran soll die SBV nicht mehr teilnehmen !!! Frage: Besteht ein Anspruch seitens der SBV auf Teilnahme an diesem 2. Gespräch

Ja! § 95 (2) Satz 3, letzter Halbsatz

Es gelten hier keine anderen Regeln wie bei 1. Vorstellungsgespräch!

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