Als Fahrer im Wesentlichen gleich geeignet ?! (Einstellung)

Toni, Freistaat Bayern, Thursday, 28.02.2008, 18:58 (vor 5920 Tagen)

Hier unverschämterweise gleich noch ein weiterer Sachverhalt:

Auf eine ausgeschriebene Stelle als Chef-Fahrer bewarben sich sowohl Nichtbehinderte als auch Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte.

Frage:

Sind in einem solchen Falle (= Stelle als Chef-Fahrer) Schwerbehinderte bzw.
Gleichgestellte nicht grundsätzlich bevorzugt einzustellen > Denn Fahren
kann schließlich jeder der Bewerber (Nicht- und Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte).

Als Fahrer im Wesentlichen gleich geeignet ?!

hackenberger, Thursday, 28.02.2008, 19:42 (vor 5920 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,


» Frage:
»
» Sind in einem solchen Falle (= Stelle als Chef-Fahrer) Schwerbehinderte
» bzw.
» Gleichgestellte nicht grundsätzlich bevorzugt einzustellen > Denn Fahren
» kann schließlich jeder der Bewerber (Nicht- und Schwerbehinderte bzw.
» Gleichgestellte).

Nein!, es gelten die gleichen/ selben Regeln wie bei der Besetzung sonstiger Arbeitsplätze.
Es ist hier ggf. die Überzeugungskraft der SchwbV gefordert! Es ist aber auch ein gutes Thema für eine Integrationsvereinbarung!;-)

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