Drohung mit Kündigung (Kirche)

Rosa, Tuesday, 04.03.2008, 11:19 (vor 5898 Tagen)

Seit einiger Zeit lese ich regelmäßg diese Seiten und ´von dem Wissensstand begeister. Diese Seite gehört zu meinen Favorieten. Ein großes Lob an die Redaktion.
Ich selbst bin seit einigen Jahren Vertrauensfrau der Schwerbehinderten bei einem großen kirchlichen Träger und nun habe ich in eigener Person eine Frage:
Mein AG fordert mich auf, mit Erreichung meines 60. Lebensjahres in Rente zu gehen und droht damit, andernfalls Versetzung an die Telefonzentrale und anschließend Kündigung.
Ich bin seit 23 Jahren in diesem Betrieb beschäftigt und habe einen GdB von 50
Wie soll ich mich nun verhalten>
Vorab vielen Dank für alle Informationen.
Gruß Rosa

Drohung mit Kündigung

hackenberger, Tuesday, 04.03.2008, 11:42 (vor 5898 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

bist Du in einer Gewerkschaft oder hast Du privaten Arbeitsrechtsschutz> Es könnte hier eine Notwendigkeit entstehen.

» Seit einiger Zeit lese ich regelmäßg diese Seiten und von dem Wissensstand
» begeister. Diese Seite gehört zu meinen Favorieten. Ein großes Lob an die
» Redaktion.
Danke!

» Mein AG fordert mich auf, mit Erreichung meines 60. Lebensjahres in Rente
» zu gehen und droht damit, andernfalls Versetzung an die Telefonzentrale
» und anschließend Kündigung.
Kannst Du dieses ggf. belegen> Hier ist ganz klar ein unrechtmäßiges Handeln des AG gegeben. Es sein denn es gibt einen TV der eine entsprechende Regelung zu Rentenbeginn beinhalte, z.B. frühstmöglicher Renteneintritt.

» Wie soll ich mich nun verhalten>
Solltest versuchen hierfür "Beweise" zu erhalten.

Nehme Kontakt mit dem zuständigen IA auf und bespreche dich einmal mit diesem. Jede negative Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses bedarf der Zustimmung des IA gem. § 85 SGB IX.

Ich sehe hier auch ein Merkmal für die Anwendung des § 84 (1) Satz 1. Es ist hier nur die Frage, wie verhält sich der AG wenn man diesen anspricht. Auch hieraus ergibt sich die Sinnhaftigkeit mit dem IA das Gespräch zu suchen.

Es zeigt sich wieder einmal, dass eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für AN, auch aus deisem Grund, sehr wichtig ist.

Drohung mit Kündigung

Rosa, Tuesday, 04.03.2008, 13:07 (vor 5898 Tagen) @ hackenberger

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Arbeitsvertrag sieht vor: Beschäftigung bis zum Eintritt der Renten mit 65 Jahren. Ich habe Rechtsschutz und habe auch über das Vorstandsgespräch ein Protokoll angefertigt und dieser inzwischen meiner Anwältin vorgelegt.

Bei Versetzung an die Telefonzentrale müsste m. M. nach eine Änderungskündigung erfolgen mit Zustimmung vom IfD Ist das o.K>

Herzlichen Dank, ich kann dieses Forum nur weiter empfehlen.
Rosa

Drohung mit Kündigung

hackenberger, Tuesday, 04.03.2008, 13:32 (vor 5898 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

» Ich habe Rechtsschutz und habe auch über das Vorstandsgespräch ein
» Protokoll angefertigt und dieser inzwischen meiner Anwältin vorgelegt.
Gut so, was sagt die zu dem Ganzen> (Du kannst ggf. mir dieses auch per Mail mitteilen, wenn Du dieses nicht hier einstellen möchtest, es interessiert mich).

» Bei Versetzung an die Telefonzentrale müsste m. M. nach eine
» Änderungskündigung erfolgen mit Zustimmung vom IfD Ist das o.K>
Ja, auch Änderungskündigungen fallen unter den § 85 SGB IX, bedürfen also der Zustimmung des IA. Doch bitte beachten, dass IA prüft (Grundlage §§ 88, 89)hier keine arbeitsrechtliche Fakten. Ob die Versetzung einer Änderungskündigung bedarf, kann man aus der Ferne auch nicht beurteilen. Hier sollte dich aber Deine Anwältin in all den Fragen gut beraten können.

» Herzlichen Dank, ich kann dieses Forum nur weiter empfehlen.
Bitte und ja, empfehle und gerne weiter!:ok:

Drohung mit Kündigung

Peter, im Süden, Wednesday, 05.03.2008, 20:50 (vor 5896 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

meines Wissens ist bei einer Vertrauensperson eine ordentliche Kündigung (bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt) grundsätzlich unzulässig.
Versetzung nur, wenn dies aus wichtigen betriebsbedingten Gründen unvermeidbar ist. Was sagt denn der Arbeitgeber so zwischen den Zeilen >

Gruß Peter

Drohung mit Kündigung

hackenberger, Thursday, 06.03.2008, 09:21 (vor 5896 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

» meines Wissens ist bei einer Vertrauensperson eine ordentliche Kündigung
» (bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt) grundsätzlich
» unzulässig.
Stimmt, Mandatsträger können, bis einschließlich 1 Jahr nach Beendigung des Mandates nur außerordentlich gekündigt werden. Der BR müsste hier gem. betrVG § 103 zustimmen oder der AG muss sich die Zustimmung durch das ArbG ersetzen lassen.

» Versetzung nur, wenn dies aus wichtigen betriebsbedingten Gründen
» unvermeidbar ist.
Das betrifft aber nur Versetzungen welche eine Änderungskündigung bedürfen oder wenn die Mandatsausübung gefährdet würde.

Soweit die Regelungen des BetrVG. Roas arbeitet aber bei einer Kirche. Hier kommt ja kirchliche Arbeitsrecht zu tragen. Diese kenne ich leider nicht.

Drohung mit Kündigung einer Vertrauensperson

Wolfgang E., Wednesday, 05.03.2008, 22:53 (vor 5896 Tagen) @ Rosa

» Ich selbst bin seit einigen Jahren Vertrauensfrau bei einem großen kirchlichen Träger und nun habe ich in eigener Person eine Frage: Mein AG fordert mich auf, mit Erreichung meines 60. Lebensjahres in Rente zu gehen und droht damit, andernfalls ...

Bernhard und Peter haben das Wesentliche ja schon auf den Punkt gebracht.
Weitere konkrete Argumentationshilfen und Beispiele dazu im Forum unter
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2865#p2892

Was ist bei einer Kündigung zu beachten>
www.arbeitsrecht-infoline.de

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