gebärdendolmetscher (Hilfsmittel)

Biblio, Thursday, 06.03.2008, 08:44 (vor 5902 Tagen)

eine ganz kurze Frage, wer ist dafür zuständig,wenn eine gehörlose bewerberin zu einem vorstellungsgespräch eingeladen wird. wer, muss den dolmetscher bestellen, bezahlen > intergrationsamt, arbeitsagentur fühlen sich nicht zuständig und der AG auch nicht .danke!

gebärdendolmetscher

hackenberger, Thursday, 06.03.2008, 09:39 (vor 5901 Tagen) @ Biblio

Hallo,

mein Kenntnisstand, welcher mir gerade auch wieder vom zuständigen SB des IA bestätigt wurde ist folgender:

hier haben wir leider einige Lücken in den gesetzlichen Regelungen der SchwbAV, was die Bemittelung aus der SchwbAV betrifft. Der gehörlose Bewerber ist hier leider nicht Antragsberechtigt und der AG auch noch nicht, weil noch kein Beschäftigungsverhältnis besteht

Ist der gehörlose Bewerber aber als arbeitsuchend bei der AfA gemeldet oder Harz-IV-Empfänger, ist für die Kosten bzw. die Bereitstellung des Gebärdendolmetscher die AfA zuständig.

Geht es um eine Versetzung innerhalb eines Unternehmens, z.B. in einen anderen Betrieb an einem anderen Standort des AG, so bekommt dieser i.d.R. für diese Kosten Mittel aus der SchwbAV.

Ist der Bewerber berufstätig, also in einem Betrieb eingegliedert, erfolgt also die Bewerbung auf eigene Initiative, z.B. weil der Bewerber einen anderen besser bezahlten Job erlangen möchte oder weil er umziehen möchte, muss der Bewerber die Kosten "leider" selbst tragen. Der Bewerber kann sie dann nur steuerlich geltend machen.

Hier kann und sollte man aber auch einmal an das soziale Gewissen des AG appellieren und ihn auf seine soziale Verantwortung hinweisen. Auch einmal dem AH mitteilen, hier könnte er seine positive Einstellung zum Thema „Behinderung und Behinderte“ darstellen. Auch wäre es ein Zeichen der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Schließlich kann der AG ja die hier entstehenden Kosten, als Betriebskosten steuerliche geltend machen. So dass sie für ihn fast kostenneutral werden.

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