Verlust der SBV-Wählbarkeit durch Mitgliedschaft im Stadtrat? (Wahlen)

leocw ⌂, Thursday, 06.03.2008, 12:56 (vor 6118 Tagen)

Hallo,

für mich als Vertrauensperson (VP) der Schwerbehinderten einer Stadtverwaltung ergibt sich seit den Wahlen am Sonntag folgendes Problem.

Mein Stellvertreter (stv. VP) wurde zum Stadtrat gewählt.

Nun meine Frage: Darf er als Stadtrat und Arbeitnehmer in der geichen Verwaltung (Gärtner im Bauhof der Stadtverwaltung) weiterhin stv. Vertrauensperson sein oder verhält es sich ähnlich wie beim Personalrat und das Amt erlischt Kraft Gesetz automatisch.

Welche gesetzlichen Bestimmungen sind hier zutreffend>

Vielen Dank für alle Informationen,
Gruß Leo

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Leo Porzelt
VP der SbV
bei der Stadt Hallstadt
Marktplatz 2
96103 Hallstadt
E-Mail: leo.porzelt@hallstadt.de

Verlust der SBV-Wählbarkeit durch Mitgliedschaft im Stadtrat?

hackenberger, Thursday, 06.03.2008, 13:49 (vor 6118 Tagen) @ leocw

Hallo Leo,

ich habe eine Nachfrage:

» oder verhält es sich ähnlich wie beim Personalrat und das Amt erlischt Kraft Gesetz automatisch.
Ich gehe davon aus, dass es eine SchwbV in Bayern ist, da dort kürzlich Kommunalwahlen waren.

Ich bin im BayPVG nicht so bewandert. Auf welchen § im BayPVG beziehst Du diese Aussage>

Verlust der SBV-Wählbarkeit durch Mitgliedschaft im Stadtrat?

Wolfgang E., Thursday, 06.03.2008, 19:16 (vor 6118 Tagen) @ leocw

Das Amt der Schwerbehindertenvertretung bei einer Stadt ist unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im Stadtrat derselben Stadt. Der Stadtrat ist "Hauptorgan" der Stadt. Daher ist das Amt eines stellvertretenden Mitglieds der SBV erloschen ab Beginn des Stadtratsmandats, da kein passives Wahlrecht mehr besteht für die Schwerbehindertenvertretung nach § 94 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. Es verhält sich hier genauso wie beim PR.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml>nid=i&showdoccase=1&doc.id=jlr-PersVGBY1986V16Art14&st=null]Art. 14 Abs. 4 BayPVG

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml>nid=z&showdoccase=1&doc.id=jlr-PersVGBY1986V16Art29&st=null]Art. 29 Abs. 1 Buchst. e BayPVG

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml>nid=18&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt29&st=null]Art. 29 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

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