keine Zielerreichung wegen Reha-Maßn eines Schwb (Fragen zu einer Behinderung)

Heidi, Monday, 17.03.2008, 12:19 (vor 5897 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage: ein schwerbehinderter Kollege hat hinsichtlich seiner Schwerbehinderung eine Rehabilitation gemacht, um den Gesundheitszustand deutlch zu verbessern. Nach 3 Wochen Reha wurde dem Mitarbeiter gesagt, dass er seine Zielerreichung nicht erfüllen konnte, hinsichtlich der 3 Wochen Kur.
Wir haben in unserem Unternehmen Zielvereinbarungen (individuelle, Teamziele und Kollektivziele) Kann die Kur dem Kollegen zum Nachteil ausgelegt werden, auch wenn es wegen seiner Schwerbehinderung eine Reha-Maßnahme war> Gibt es einen rechtlichen Anspruch und wenn ja, wo>
Vielen Dank schon vorab.
Heidi

keine Zielerreichung wegen Reha-Maßn eines Schwb

hackenberger, Monday, 17.03.2008, 12:41 (vor 5897 Tagen) @ Heidi

Hallo Heidi,

» Wir haben in unserem Unternehmen Zielvereinbarungen (individuelle,
» Teamziele und Kollektivziele) Kann die Kur dem Kollegen zum Nachteil
» ausgelegt werden, auch wenn es wegen seiner Schwerbehinderung eine
» Reha-Maßnahme war> Gibt es einen rechtlichen Anspruch und wenn ja, wo>

Es gibt doch hierfür eine BV oder TV. Was besagt denn diese/dieser zu dieser Themenstellung. Also, wenn AN längere Zeit AU sind. Normaler weise sind hier dann Regelungen zur Anpassung der Ziele vorgesehen.

Auch bei Zielvereinbarungen hat der Schwerbehinderte die Rechte aus § 81 (4). Der AG muss also bei der Vereinbarung der Ziele die sich aus der Behinderung ergebenen Auswirkungen berücksichtigen.

Somit dürfte sich hier kein Nachteil ergeben, wäre sonst auch ggf. ein Problem mit dem AGG. Es könnte sich somit ein Schadenersatzanspruch für den Betroffenen gem. AGG ergeben.

keine Zielerreichung wegen Reha-Maßn eines Schwb

Heidi, Monday, 17.03.2008, 12:52 (vor 5897 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist richtig, es gibt eine BV. Ich muss diese mir noch einmal durchlesen. Wenn jemand längere Zeit erkrankt ist, dann sind diese Zielerreichungen gefährdet. Der Kollege arbeitet im Service und hat Produktivzeiten, die er mit den 3 Wochen Reha nicht mehr ausgleichen konnte. Allerdings bin ich davon ausgegangen, wenn es mit der Schwb zu tun hat, dann dürfen diese Zeiten nicht angerechnet werden. Ein 2. Problem besteht jetzt noch zusätzlich, der Kollege hat der Firma seine Schwerbehinderung nicht angegeben. Zählt dies trotzdem>
Liebe Grüsse
Heidi

keine Zielerreichung wegen Reha-Maßn eines Schwb

hackenberger, Monday, 17.03.2008, 13:13 (vor 5897 Tagen) @ Heidi

Hallo Heidi,

will ein AN die Ansprüche aus dem SGB IX, z.B. § 81 (4) gegenüber dem AG in Anspruch nehmen, er hat sie Kraft Gesetz, muss er dem AG schon mitteilen, dass er schwerbehindert ist.

So kann man aber auch den besonderen Kündigungsschutz gem. SGB IX noch bis zu 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gegenüber dem AG anmelden.

In Regelungen zum Thema Zielevereinbarung ist/ sollte aber immer auch eine Regelung enthalten sein, was geschieht, wenn ein AN z.B. wegen AU längere Zeit ausfällt oder andere Gründe die Zieleerreichung gefährden. Gerda eine Gefährdung aus Gründen der AU, sollte schon wegen des AGG, der Begriff der Behinderung richtet sich hier ja nach [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0900200]§ 2 SGB IX[/link] eine entsprechende Regelung haben. Da sich sonst ggf. ein Schadenersatzanspruch der Betroffenen ergeben könnte.

Notfalls kann/sollte man hierzu in der vom jedem AN abzuschließenden Zielevereinbarung einen entsprechenden Passus aufnehmen. Die Zielevereinbarung ist ja eine Vereinbarung welcher beide Seiten AN/AG durch Unterschrift zustimmen müssen.


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