Sonntag - Seminarbeginn (Seminare / Fortbildung)

Ralf, Thursday, 20.03.2008, 06:26 (vor 5907 Tagen)

Hallo,

folgender Fakt: Seminarbeginn am Sonntag 18:00. Anreise ist nicht betriebsbedingt sondern betriebsratsbedingt, dementsprechend keine Anrechnung als Arbeitszeit. Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit, geht von Montag bis Sonnabend. Nun meine Frage: Der Teilnehmer des Seminars behauptet, es hätte am Sonntag von 18:00 - 21:00 Uhr bereits eine Schulung stattgefunden. Der Arbeitgeber agrumentiert: Typisches 18:00 Sonntag-Anreise-Seminar und bezahlt diese 3 Stunden nicht. Wer hat recht>

Vielen Dank

Ralf

Sonntag - Seminarbeginn

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 20.03.2008, 09:33 (vor 5906 Tagen) @ Ralf

» Anreise ist nicht betriebsbedingt sondern betriebsratsbedingt, dementsprechend keine Anrechnung als Arbeitszeit.
Das sagt die Rechtssprechung!

» Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit, geht
» von Montag bis Sonnabend. Nun meine Frage: Der Teilnehmer des Seminars
» behauptet, es hätte am Sonntag von 18:00 - 21:00 Uhr bereits eine Schulung
» stattgefunden.
Was heisst "behauptet"> Dies müsste doch in den Ausschreibungsunterlagen des Anbieters beschrieben sein.

» Der Arbeitgeber agrumentiert: Typisches 18:00
» Sonntag-Anreise-Seminar und bezahlt diese 3 Stunden nicht. Wer hat recht>
Warum fragt dein Kollege eigentlich nicht beim Anbieter des Seminars nach>
Diese legen manchmal auf den Sonntag noch 2-3 Stunden, um die Wochenarbeitszeit zu erreichen.
Aber schau trotzdem hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html unter dem Stichwort "Überstunden".

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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