Klage beim Sozialgericht (Antragstellung / Widerspruch)

morre, Bayern, Friday, 28.03.2008, 10:25 (vor 5895 Tagen)

Hallo zusammen,

eine Kollegin hat eine erneute Ablehung ihres Widerspruches erhalten und möchte jetzt Klage beim Sozialgericht erheben.
Da ich bisher noch keinen Fall diesbezüglich hatte und ich in der Suchfunktion bzw. im Forum keinen passenden Beitrag gefunden habe,hätte ich folgende Frage:
Wenn sie diesen Weg einschlagen möchte, ist es zu empfehlen, jetzt einen Anwalt zu rate zu ziehen > Was kann ich als SBV noch unterstützend tun >

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruss
Andreas

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Andreas

Klage beim Sozialgericht

hackenberger, Friday, 28.03.2008, 10:36 (vor 5895 Tagen) @ morre

Hallo Andreas,

eine Klage ohne RA vor dem Sozialgericht zu vertreten empfinde ich als nicht sehr geschickt.

Ich habe Koll. welche vor dem Sozialgericht Klage erheben wollten, daher stets die Mitgliedschaft bei VdK (www.vdk.de) empfohlen. Der VdK vertritt seine Mitglieder kostenfrei in allen Angelegenheiten des SGB.

Wobei der VdK vermutlich vor einer Klageerhebung erst einmal den möglichen Erfolg einer solchen Klage prüfen wird. Er hat hier auch die hierfür notwenige Erfahrung.

Es könnte also auch der Fall eintreten, dass der VdK von einer Klage abrät, sofern keine Erfolgsaussichten bestehen.

Klage beim Sozialgericht

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.03.2008, 10:59 (vor 5895 Tagen) @ hackenberger

» Ich habe Koll. welche vor dem Sozialgericht Klage erheben wollten, daher
» stets die Mitgliedschaft bei VdK (www.vdk.de) empfohlen. Der VdK vertritt
» seine Mitglieder kostenfrei in allen Angelegenheiten des SGB.

Hallo Andreas und Bernhard,
falls der Kollege Mitglied in einer Gewerkschaft ist, dann kann er dort kostenfrei (im Beitrag enthalten) Rechtsschutz in dieser Sache bekommen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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