Teilabhilfe-Bescheid (Antragstellung / Widerspruch)

Mark S., Tuesday, 01.04.2008, 11:51 (vor 5895 Tagen)

Hallo erstmal an alle. Habe gestern oben genannten Bescheid bekommen und mit bei Suchen nach Infos auf diese Seite gestoßen und hätte gern einige Fragen.

Kurz etwas "Vorgeschichte": habe am 25. 05. 2006 einen Ablehnungsbescheid bekommen gegen den ich habe Widerspruch machen lassen am 29. 05. 2007.

Nach unendlichen hin und her, bitte Datum beachten, kam gestern am 31. 03. 2008 dieser Teilabhilfe-Bescheid mit 30 % GdB.

Darin ein Satz: über Ihren weitergehenden Widerspruch entscheidet das für sie zuständige Fachreferat und und und........

Was bedeutet das für mich >> Kann (soll ja) der GdB noch ansteigen >>

Im Erstantrag war: psychische störung, sehbehinderung, geist. behinderung, störungen orientierungsfähigkeit zur feststellung beantragt und G bzw. H und demzufolge die dazugehörige behinderten-karte.

berücksichtigung fand "nur" die psych. behinderung und sehbehinderung. aber eben als teilabhilfe.

was kann bzw. muß ich jetzt noch tun, außer erstmal das "endergebniss" abzuwarten >> verschlechtert hat sich sehbehinderung und orientierungsfähigkeit wurde nirgends beachtet und bewertet.

das für mich zuständige Arbeitsamt, fragt mich auch schon ob event. die karte oder ein bescheid von vers-amt vorliegt, das die mich da "einordnen" können.

fragen nun zu den merkzeichen:

G gibts doch bei orientierungs-probleme oder nicht, wie ist da genau die gesetzeslage >> welche changen bestehen auf das G >>

gesetztext: Bei geistig Behinderten sind entsprechende Störungen der Orientierungsfähigkeit vorauszusetzen, wenn die Behinderten sich im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können.

auf antworten und hilfe freund....gruß mark.

Teilabhilfe-Bescheid

hackenberger, Tuesday, 01.04.2008, 13:38 (vor 5895 Tagen) @ Mark S.

Hallo Mark,

da Du ja so lese ich Deinen Beitrag zurzeit arbeitsuchend bist also keine Schwerbehindertenvertretung um Unterstützung bitten kannst, hilft hier leider nur die Inanspruchnahme anderweitiger Rechtsberatung. Entweder die Gewerkschaft oder VdK oder privater Rechtsschutz.

Du kannst auch einmal bei Versorgungsamt anfragen, wann mit dem endgültigen Bescheid zu rechnen ist. Es ist ja wohl erst nur einmal ein Teilbescheid/ Teilabhilfe ergangen.

Hier wäre dann im Weiteren zu prüfen ob man eine Klage vor dem Sozialgericht erhebt oder/und ggf. einen Antrag entweder auf neue bisher nicht anerkannte Behinderungen oder einen vollkommenen Neuantrag stellt.

Bei diesem bisher zuerkannten GdB, sowie den hierbei berücksichtigten Behinderungen, dürfte wohl die Zuerkennung eines Mz. wie G oder aG auch im Widerspruch nicht möglich sein.

Link:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2508#p2513]Zusicherung einer Gleichstellung[/link]

Teilabhilfe-Bescheid

Mark S., Tuesday, 01.04.2008, 14:39 (vor 5895 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, danke erstmal für die Antwort.

ja das ist korrekt was Arbeitssuche usw. angeht. Habe mich auch in soweit informiert das bei diesen 2 berücksichtigten behinderungen merkzeichen NICHT möglich sind.

Ich hoffe ja das in den "vergessenen" behinderungen eines der merkzeichen eventuell drin sind.

es steht ja unter anderem in den bescheid drin das dies erstma "Vorab"-gdB sind und alles noch in strenger Prüfung steht und es noch zu einem End-Ergebniss kommt, was höher ausfallen kann.

für AA usw. sind diese 30 GdB denke schonmal Goldstaub und können was anfangen damit.

Weis nicht ob dann schon die "härteren" Sachen, wie VdK oder Rechtsanwälte schon nötig sind. kenne mich da nicht sooo aus.

anfragen beim versorgungsamt endeten immer fast mit den gleichen schema. wenn die akte von da und da durch ist, der arzt xyz sich gemeldet hat usw...dann können entscheidungen fallen. es gibt zwar "mindestbearbeitungs-zeiten" , die aber schon mit 8-12 wochen sehr hoch angesetzt sind.

ferner haben ärzte 6-8 wochen zeit was nachzureichen, wenn das vom antragsteller unzureichend ist. schickt der arzt nicht bekommt er mahnung mit weiteren 6 wochen zeit. da ist man schon bei 12 wochen wartezeit + bearbeitszeit....... da kann man abschätzen wann da mal ergebnisse kommen grins.

von einem widerspruch der ende mai gemacht wurde 2007 kommt gestern das ergebniss und es ist "nur" ein vorab-ergebniss. also fast 1 jahr bearbeitungszeit, trotz mehrmaligen erkunden beim VA zwischen zeitlich, auch ein arzt (leider) verstorben während seiner dienst-zeit, verzögerte auch nochma und und und.......

aber die 30 versuche ich erstma zu halten, wenigstens besser als überhaupt nix. mal sehen was das endergebnis sagt, villeicht klappts ja noch mit 50% und dazugehöriger karte......

denke ich da richtig >> wenn sachen wie klage und co kommen (müssen), habe ich bekannte da, die mir da helfen diesen behörden kram zu bewältigen. diese haben mir auch den widerspruch erledigt usw.

gruß Mark

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