"Warte"-Zeiten bei Anträgen (Antragstellung / Widerspruch)

Mark S., Wednesday, 09.04.2008, 17:02 (vor 5887 Tagen)

...hätte gern hier ein paar antworten auf folgende fragen, würde mich freuen.

vor einen jahr feststellung auf behinderungen gestartet, nach ewigen hin und her, nen widerspruch und daraus resultierender abhilfebescheid und heutigem "endbescheid" einen gdb von 30 geschafft.

in den "endschreiben" stellte ich fest das a) veraltete sachen verwendet wurden und b) bestimmt sachen falln gelassn wurden.

durch die schleichende zuarbeit der ärzte war das v-amt gezwungen die "alten ergebnisse" zu verwenden.

nun die fragen: welcher arzt untersucht orientierungs-schwierigkeiten, zurecht finden auf alltäglichen wegen usw. - das wurde völlig unbeachtet und im widerspruch nicht erwähnt da ja dazu ärztlich nix existiert.

teilweise ich selber (eingeschränkt aber wegen geistig und seelisch) und durch bekannte, konnte kein arzt gefunden werden der diese orientierungs-sachen untersucht und feststellt. orientierungsprobleme auch entscheident für das G. dürfen nur Ärzte im eigenen Ort gewählt werden oder sind auch Ärzte auch außerhalb meines "heimatorts "zulässig >>

wann kann ein neuantrag gestellt werden nach welcher zeit > heute hat das V-amt ja "abgeschlossen" die widerspruchs-angelegenheit. was muß ich nehmen, Klage, Verschlimmerungsantrag oder völliger Neuantrag >>

danke für Hilfe, auf was muß ich achten das meine jetzigen 30 gdb nicht gefährdet werden > GdB nach oben kein Problem, sogar erwünscht.

gruß an alle...Mark

"Warte"-Zeiten bei Anträgen

SBV60, Wednesday, 09.04.2008, 19:19 (vor 5887 Tagen) @ Mark S.

Hallo Mark,
zunächst die Frage: bist Du Schwerbehindertenvertreter oder Betriebsrat> Dieses Forum ist nur für diese Personengruppen gedacht.

Ich würde, um den richtgen Arzt zu finden, die für Deinen Wohnort zuständige Ärztekammer mal anrufen - die sagen Dir, wer dafür zustöndig ist. Oder Du fragst bei Deiner Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung mal nach. Da wir eigentlich freie Arztwahl haben, ist es egal, welcher Arzt das bescheinigt, Hauptsache, es ist ein bei der Ärztekammer eingetragener Arzt. Du solltest eventuell -damit das keine Schwierigkeiten gibt, bei der Krankenkasse nachfragen, vor allem, wenn der Arzt in einem anderen Bundesland praktiziert.

Du solltest Dich an Deinen Schwerbehindertenvertreter wenden, um vielleicht schon mal eine Gleichstellung zu beantragen. Er wird Dir sicherlich dabei behilflich sein.

Da ich Deinen Beitrag nicht völlig verstanden habe, kann ich Dir nicht sagen, ob Du einen Feststelungsantrag nochmal stellen solltest. Es gibt aber keine "Warte"-Frist, man sollte die Anträge immer dann stellen, wenn sich etwas verschlimmert hat oder -wenn wie in Deinem Fall- bisher kein Arzt die Behinderung festgestellt hat. Dann solltest Du erstmal den Arzt aufsuchen, ihn auf Deinen Antrag ansprechen und den Antrag dann stellen.

Viele Grüße

"Warte"-Zeiten bei Anträgen

Mark S., Wednesday, 09.04.2008, 19:34 (vor 5887 Tagen) @ SBV60

» Hallo Mark,
» zunächst die Frage: bist Du Schwerbehindertenvertreter oder Betriebsrat>
» Dieses Forum ist nur für diese Personengruppen gedacht.

verstehe die frage jetzt nicht sorry. dachte ist ein "freies" Forum. kann die Frage nur so beantworten, bin der behinderte selber, der hier fragt.

danke aber erstmal für die Antworten. auf dem letzten schreiben, was heute kam stand drin, in ein Monat ist Klage möglich, kein widerspruch. da dies logischerweise der endbescheid eines widerspruchs war.

den antworten aus dem post zu folgen, gibt es da keine Wartezeiten >> einfach mal übertrieben gesagt schnellstmöglichst nen Arzt suchen, der mir die "fehlenden" Behinderungen bescheinigt und neuantrag machen >>

habe selber und von bekannten im Netz nach orientierungs-probleme gesucht wer das behandelt, ohne erfolg. auch krankenkassen etc. sagten da haben wir keine ahnung von. haben mich alle "im wald stehen lassen".

selbst mein jetziger zuständiger neurologe kann nicht weiter helfen was diese orientierungs sachen anbelangt, er sagt seine arbeit (seelisch, geistig) hat er getan.....

gruß Mark

"Warte"-Zeiten bei Anträgen

SBV60, Wednesday, 09.04.2008, 20:36 (vor 5887 Tagen) @ Mark S.

Hallo Mark,
nein, das ist kein "freies Forum", dieses Forum behandelt die Probleme, die die Schwerbehindertenvertreter in dieser Tätigkeit haben.
Also, Dein Neurologe - bei allem Respekt - den halte ich , wenn es sich genau so abgespielt hat, für keinen guten Arzt.
Orientierungsprobleme sind ja keine Krankheit, sondern die Auswirkungen irgendeiner anderen Störung oder Krankheit. Der Arzt, der genau diese Krankheit behandelt, sollte auch zuständig sein. Und ich würde eigentlich meinen, dass dafür ein Neurologe der Richtige wäre.
Wie auch immer: Es gibt bei den meisten Krankenkassen Hotlines, die auch eine ärztliche Beratung umfassen, bzw. die sich erstmal schlau machen und sich dann melden. Vielleicht bietet Deine KK das ja auch an. Das sind nämlich nicht die Angestellten der Krankenkasse, sondern echte Ärzte.
Aber Du solltest Dich wirklich an die Ärztekammer wenden. Die werden Dir bestimmt sagen können, welcher Facharzt dafür zuständig ist und wo Du ihn findest.
Ich habe jetzt soviel verstanden, dass ich zu einem neuen Antrag raten würde, wenn Du einen Arzt aufgestrieben hast. Die klage dauert umter Umständen extrem lange und was hätte das V-Amt denn auch anderes entscheiden können, wenn kein Arzt diese Behinderung bestätigt> Hast Du (bzw. Dein Betrieb) einen Schwerbehinderten-Vertreter>
Viele Grüße

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