Seltene Krankheiten (Fragen zu einer Behinderung)

Reuter, Friday, 25.04.2008, 14:54 (vor 5853 Tagen)

Hallo,
Warum werden seltene Krankheiten immer so schlecht bem Versorgungsamt anerkannt >>>>>>>>>>
Sollte immer gegen den ersten Bescheid Einspruch einlegen >>>>>>>
Weiß von Leuten die die selbe Krankheit haben wie ich das sie vom Versorgungsamt anderes beurteilt wurden aber leider wohnen sie in nem anderen Bundesland, was muß ich jetzt machen um auch zu meinem Recht zu kommen>>>>>>

Seltene Krankheiten

hackenberger, Friday, 25.04.2008, 15:09 (vor 5853 Tagen) @ Reuter

Hallo,

hier liegt ein großer Irrtum vor. Bei der Zuerkennung eines GdB wird nicht die Krankheit bewertet, sondern die sich hieraus ergebenen Einschränkungen im privaten und beruflichen Bereich.

Beispiel: Die Unfruchbarkeit bei einer Frau ist ein Grund für eine Anerkennung eines GdB. Der hier mögliche GdB ist abhängig von der Frage: Alter der Frau und bestand/besteht Kinderwunsch sowie ergeben sich aus der gesundheitlichen Beeinträchtigung auch seelische Probleme/ Störungen.

Rechtsgrundlage ist der § 2 (1) SGB IX
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Für die Bewertung der gesundheitlichen Einschränkungen (Karnkheit) dienen die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit.

Die aktuelle PDF-Datei (~300 Seiten 4,6 MB) kann über diesen Link http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdfvon den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geladen werden.

Daher ist es wichtig das ein Arzt in einem sehr ausführlichen Befundbericht mit den Auswirkungen und Einschränkungen erstellt, welchen man dem Antrag beifügt. Persönlich man selbst in einem zusätzlichen Schreiben möglichst gut die Einschränkungen welche sich aus der gesundheitlichen Beeinträchtigung (Krankheit) ergeben darstellt.

Diese Auswirkungen können von Betroffenem zu Betroffenem unterschiedlich ausfallen. Dieses kann zum einem am ausgeübten Beruf wie aber auch am allgemeinen Leben/ der Lebensgestaltung und bisher ausgeübten privaten Interessen liegen, welche nun nicht mehr oder nur stark eingeschränkt wahrgenommen werden können. Aber auch an ggf. weiteren vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen (Krankheiten).

Oftmals werden aber auch Anträge ungeschickt/ unvollständig ausgefüllt.

Ist man mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden, kann man Widerspruch einlegen und weiter vor den Sozialgerichten klagen.

Seltene Krankheiten

Reuter, Saturday, 26.04.2008, 10:18 (vor 5852 Tagen) @ hackenberger

Hallo

Ich bin ja gerade durch diese Krankheit eingeschränkt denn meine Gelenke sind hin, die Knochen vor allem die Gelenke verformen sich sehr dolle und es wird in kurzer Zeit immer mehr, so das ich kaum noch zufassen kann, ich habe auch schon nen künstliches Fingergelenk bekommen, man hofft das dadurch wenigstens noch nen paar Finger erhalten bleiben ....... leider ist diese Krankheit sehr selten und wird erst seid ungefähr 2000 Erforscht, leider kann keiner sagen wie sich die Krankheit noch auswirken wird und deshalb ist es wohl auch so schwierig sie zu beurteilen. Was soll ich nun tun >>>>>>>>

Gruß Reuter

Seltene Krankheiten

hackenberger, Saturday, 26.04.2008, 15:26 (vor 5852 Tagen) @ Reuter

Hallo Reuter,

leider können wir hier für Sie nichts tun. Was möglich ist und wie es zur Zuerkennung eines GdB kommt habe ich ausführlich geschrieben.

Sofern Sie beruftätig oder Mitglied einer Gewerkschaft sind wird ihnen entweder durch die zuständige SchwbV oder Gewerkschaft geholfen. Weiter können Sie Mitglied im VdK (www.vdk.de) werden. Der VdK unterstützt seine Miglieder hier ebenfalls.

Wir sind hier ein Forum ist für registrierte Interessensvertreter/innen (SBV, BR, PR, MAV). Siehe auch oben im Kopf dieser Seite. Wir sind kein Forum für Beratung betroffener Schwerbehinderter. Wir können daher hier leider nicht mehr für Sie tun. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Es gibt im Internet weitere Foren welche sich auf die Beratung Betroffener eingestellt haben. Dieses können wir hier leider nicht leisten. :-(

Ich wünsche Ihnen aber, dass Sie zu einem zufriedenstellenden Feststellungbescheid kommen. Einen möglichen Weg habe ich aufgezeichnet.

RSS-Feed dieser Diskussion